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RE:Claudius 31

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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?), (Ti. Vater d. Claudius Etruscus Nr. 143)
Band III,2 (1899) S. 26702672
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31) (Ti. Claudius?), Vater des Claudius Etruscus [2671] (Nr. 143). Über seinen Namen vgl. Hirschfeld Wien. Stud. III (1881) 273f. Dass er, obwohl von Tiberius freigelassen, doch Claudius hiess, ist nicht auffällig, vgl. Friedländer Sittengeschichte I⁶ 95, 2.

Von ihm ist bei Statius und Martial viel die Rede, ohne dass sein Name genannt wird. Anlässlich seines Todes richtete Statius an seinen Sohn Etruscus das Trostgedicht silv. III 3. Daraus erfahren wir im wesentlichen den Lebensgang des C. Er stammte aus Smyrna, aus niedrigem Geschlecht (v. 59ff. 43ff. 142), kam aber noch im Knabenalter als Sclave an den Hof des Tiberius, dem er auch seine Freilassung verdankte (v. 66–69). An dem kaiserlichen Hofe blieb er auch in der Folgezeit und begann allmählich Carrière zu machen; nicht weniger als zehn Kaisern, von Tiberius bis Domitian, hat er unentwegt gedient (vgl. v. 83f.). Gaius behielt ihn in seiner Gunst und nahm ihn als Begleiter auf seinem Scheinzug gegen die Germanen und gegen Britannien in den Jahren 39 und 40 n. Chr. mit; trotz seiner bescheidenen Stellung soll er auf den tyrannischen Fürsten einen wohlthuenden Einfluss ausgeübt haben (v. 69–75). Von Kaiser Claudius wurde er weiter befördert (v. 76–82), und wohl noch unter Nero avancierte er gar zu der einflussreichen Stellung eines Beamten a rationibus (v. 86–105). Keinesfalls ist die Ansicht (Gsell Le règne de Domitien, Paris 1894, 70) richtig, dass er schon unter Kaiser Claudius dieses Amt bekleidet habe, wogegen schon die Worte Iamque … iam u. s. w. (v. 85f.) sprechen, namentlich aber der Umstand, dass M. Antonius Pallas diese Stellung bis zum J. 55 innehatte; vgl. Hirschfeld a. a. O. gegen Friedländer a. a. O. 107. Auch die Annahme (Klebs Prosopogr. imp. Rom. I 371 nr. 691), dass er a rationibus auch noch unter Domitian geblieben sei, erscheint höchst unwahrscheinlich, da er bereits von Vespasian unter die Ritter aufgenommen wurde. Sein im Laufe der Zeit erworbenes beträchtliches Vermögen scheint er namentlich durch dieses Amt bedeutend vermehrt zu haben (v. 147–150), aber erst von Vespasian, der ihn auch an dem Triumph des J. 71 teilnehmen liess (v. 138–142), wurde er, wahrscheinlich während dessen Censur im J. 73/74, in den Ritterstand erhoben, dem seine Söhne bereits angehörten (v. 143–145). Von Domitian wurde er aus unbekannten Ursachen verbannt; während aber sein ihm unterstellter Amtsgenosse (curarum socius; vgl. Hirschfeld Verw.-G. I 32. 35) bei dieser Gelegenheit Italien verlassen musste, wurde ihm gestattet, sich nach Campanien zu begeben, wohin ihn sein Sohn Etruscus begleitete (v. 156–164. Mart. VI 83, 8). Diese Verbannung fällt ungefähr in das J. 83, als C. bereits das hohe Alter von 80 Jahren erreicht hatte (146f. 156; vgl. Gsell a. a. O. 70, 5). Es gelang ihm später, auf die Fürbitte seines Sohnes wieder Gnade in den Augen des Kaisers zu finden, und er durfte schon vor dem J. 90 wieder zurückkehren (v. 165–171. Mart. VI 83. VII 40, 2 utrumque deum; vgl. Friedländers Erklärung z. St. Gsell 71, 1). Er starb im J. 92, nahezu 90 Jahre alt (v. 172f. III praef. Mart. VII 40, 6; vgl. Friedländer dazu und zu IV 45 sowie S. 56. Gsell 70, 5). [2672]

Vermählt war er mit der schönen, aus vornehmem Hause entsprossenen (Tettia?) Etrusca (vgl. Gsell 219 und Mélanges d’archéol. et d’hist. VIII 1888, 74–80), der Schwester eines Consulars (nach Gsell a. a. O. des Tettius Iulianus), die in der Blüte ihrer Jahre starb (v. 108–137. 207. Mart. VII 40, 5). Sie gebar ihm zwei Söhne, die ihn überlebten (v. 122; vgl. 145. 148. 153f. Mart. VII 40, 3), und deren einer Claudius Etruscus war, der seinem Vater ein prachtvolles Grabmal setzte (v. 196–202). Vgl. Hirschfeld a. a. O. Friedländer a. a. O. Klebs Prosopogr. I 371f.

[Stein. ]