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RE:Barbaricarii

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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figürliche Goldstickerei für Männer der Barbaren, im Gegensatz zu Römern
Band II,2 (1896) S. 2856 (IA)
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Barbaricarii. Da bei den Barbaren im Gegensatze zu den civilisierten Römern und Griechen auch die Männer sich mit allerlei Schmuck den Leib behängten (Herodian. III 14, 7. V 2, 4. 3, 6. 5, 5), namentlich die Germanen gern mit Edelmetallen gestickte Kleider trugen (Herodian. IV 7, 3), so wurden figürliche Goldstickereien nach ihnen benannt (barbarica, aurea ornamenta, Corp. Gloss. IV 24. 487. V 270. 348. 442. 591 u. sonst). Hieran knüpft auch der Name der Β. [2857] an, den Donatus (ad Verg. Aen. XI 777) folgendermassen definiert: exprimentes ex auro et coloratis filis hominum formas et diversorum animalium et specierum imitatam subtilitate veritatem. In der früheren Kaiserzeit (Orelli 4152) und noch unter Constantin erscheinen sie als private Handwerker (Cod. Theod. XIII 4, 2); aber da Diocletian Gewänder, die mit Gold, Perlen und Edelsteinen bestickt waren, zum Abzeichen der Kaiserwürde machte (Vict. Caes. 39, 2. Zonar. XII 31 p. 642 A. Eutrop. IX 26), so dürfte wohl schon er staatliche Fabriken dieser Art gegründet haben, wie sie im Occident noch zur Zeit der Notitia dignitatum fortbestanden. Hier erscheinen nämlich unter dem Comes sacrarum largitionum (XI 74) in engster Verbindung mit den kaiserlichen Webereien und Purpurfärbereien drei praepositi branbaricariorum (so) sive argentariorum, die ihren Sitz in Arles, Reims und Trier haben, wo sich auch Webereien (gynaecia) befinden. Dagegen sind im Orient die B. mit den Waffenfabriken in Zusammenhang gebracht und, wie diese, dem Magister officiorum unterstellt worden (Not. dign. Or. XI 45). Der Grund liegt darin, dass ihnen hier schon unter Valens die Vergoldung der Helme und deren Schmuck mit vergoldeten Silberreliefs übertragen war (Cod. Theod. X 22, 1). Im J. 374 werden in Constantinopel und in Antiochia solche Fabriken erwähnt (a. O.). Zur Zeit der Notitia dignitatum besass jede orientalische Dioecese je eine ausser Thrakien und Illyricum, für welche zusammen eine genügen musste. Das scrinium barbarorum, welches Nov. Theod. 21, 2 erwähnt wird, scheint mit den B. nichts zu schaffen zu haben, Gothofredus zu Cod. Theod. X 22, 1.

[Seeck. ]