RE:Ἆθλον
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Kampfpreis | |||
Band II,2 (1896) S. 2058–2063 | |||
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Ἆθλον, der Kampfpreis. Das Wort ἆ. (ἄεθλον für ἄϝεθλον) wird abgeleitet von der Wurzel vadh, ein Pfand einlösen, vgl. lat. va(d)s, vadimonium, goth. vahdi, ahd. wetti, Pfand, Kampfpreis. Curtius Gr. Etymol.⁵ 249. Fick Indogerm. Wörterbuch I³ 767. Während die Masculinbildung ἆθλος im Sinne von ,Wettkampf‘ verwendet wird, hat das Neutrum ἆθλον (ebenso wie ἀέθλιον) im Singular schon seit homerischer Zeit fast durchweg die Bedeutung von ,Kampfpreis‘ (über den seltenen Gebrauch der Singularform ἆ. = Wettkampf, einen Gebrauch, der für den Plural ἆθλα durchaus nicht ungewöhnlich ist, vgl. Lehrs Aristarch 149 Anm.). Ἄϝεθλον mag also zunächst das bei einem Streite oder Wettkampfe von beiden Parteien eingesetzte Pfand bezeichnet haben, das dem Recht behaltenden, dem Sieger, zufällt. Bei einem Wettkampf, der das Interesse eines grösseren Kreises erregt, nehmen die Zuschauer oder die Veranstalter des Agons es auf sich, ein Unterpfand für den Sieger zu geben; so bekommt ἆ. die Bedeutung: ,Kampfpreis, Siegespreis‘.
Ἆ. hat eine weitere Bedeutung als νικητήριον (s. d.), indem es nicht nur den Preis des eigentlichen Siegers, sondern auch die Belohnungen der an zweiter und dritter Stelle stehenden Agonisten bezeichnet. Gelegentlich werden wohl auch die νικητήρια als Siegeszeichen, welche eine Bürgergenossenschaft zum Behufe der Weihung bekommt, den ἆθλα als den Preisen der einzelnen gegenüberstellt, so CIA II 965 b, col. II 22 (Dittenberger Syll. 395, 71). II 814 a 33, b 36; aber diese Unterscheidung wird nicht strenge durchgeführt, vielmehr werden auch die Siegeszeichen der Bürgerchöre, Reitertruppen u. s. w. häufig als ἆ. bezeichnet, vgl. Plat. Leg. VIII 832 e. Xen. Hipparch. I 26; hellen. IV 2, 5; Hiero IX 6. CIA II 444, 9. Auch die Beschränkung des Wortes ἆ. auf die Bedeutung ,Wertpreis‘ hat nicht allgemeine Geltung; selbst die Scheidung der [2059] Agone in ἀγῶνες στεφανῖται (s. d.) und ἀγῶνες ἐπ’ ἄθλοις (Paus. X 7, 2) oder ἀθλοφόροι ist nicht strenge durchführbar, da auch bei den Wertpreisagonen Kränze gegeben werden, andererseits auch bei den Kranzagonen wertvolle Belohnungen und Privilegien nicht fehlen, die ἐν ἄθλου λόγῳ (Paus. V 21, 1) gegeben werden. CIG 4352 (Side) wird sogar die Siegerstatue samt ihrer Basis als ἆ. bezeichnet, vgl. die Inschrift von Termessos Lanckoroński Städte Pamphyliens II 199, 30. Im weitesten Sinne darf man also unter ἆ. nicht nur einen Wertpreis, wofür auch ἔπαθλον gesagt wird (vgl. Poll. III 143 u. ö.), sondern jeden agonistischen Preis verstehen (mit Ausschluss der mit dem Siege verknüpften Ehren und Privilegien; vgl. aber Paus. II 27, 4).
Die Sitte, den Sieger durch einen Kampfpreis zu ehren, ist natürlich so alt, wie die Wettkämpfe selbst. Es ist in volkstümlichen Anschauungen begründet, dass man den Sieger mit Kränzen und Binden schmückt, um ihn auf solche Weise zu erfreuen und vor den andern auszuzeichnen; ein Ehrenzeichen verwandter Art, dessen Vorbild und Heimat noch nicht mit Sicherheit ermittelt ist, ist auch der Palmzweig (s. d.). Aber auch in anderer Weise ist man bemüht, den Sieger zu lohnen; ein Trunk Weines, ein Korb voll Feigen, ein Stück vom Festbraten soll ihn nach den Mühen des Wettkampfes laben. Je nach dem Zeitgeist, je nach den Gesellschaftskreisen, innerhalb derer der Wettkampf sich abspielt, werden die verschiedenartigsten Gegenstände, die dem Sieger für seine agonistischen Übungen oder seinen sonstigen Lebensberuf dienlich sein können, als Preise ausgesetzt. So bieten die ἆ. für die Geschichte der einzelnen Agone sowohl wie für die gesamte Kulturgeschichte lehrreiche (noch wenig genützte) Aufschlüsse. In der Wahl des ἆ. verrät sich häufig die Zeit der Stiftung, der ursprüngliche Charakter, das Vorbild eines Agons. Bei den ländlichen Festen sind die Früchte des Bodens, die Erzeugnisse der heimischen Industrie die nächstliegenden Gaben. Da die Feste den Landesgottheiten gelten, die als Spender oder Beschützer jener Erzeugnisse verehrt werden, so ist eine Beziehung der Kampfpreise zu dem Festgott, mitunter auch zu der Festzeit unmittelbar gegeben; der religiöse Charakter der Agone (s. d.) spricht sich nicht selten auch darin aus, dass der Siegespreis unmittelbar aus den heiligen Bezirken der Gottheit selbst genommen wird. Bei den ritterlichen Agonen haben sich schon früh kostbare ἆ. eingebürgert, vgl. Il. XXIII 560. 798ff.; Od. XXIV 91; vorzugsweise werden Waffenstücke als Preise gegeben, daneben auch metallene Gefässe, die als kostbare Andenken das Haus des Siegers schmücken sollen.
Im Laufe der Zeit ändert sich natürlich der Wert der Preise, es ändern sich auch die Ansprüche der Agonisten. Die Bronzegefässe und Dreifüsse verlieren ihre praktische Bedeutung und gewinnen den Charakter symbolischer Siegeszeichen, die als Weihgeschenke besonders geeignet erscheinen. Aber nicht alle Sieger können sich an einer solchen Gabe genügen lassen; vielmehr wird im Laufe der Zeit die Zahl der Agonisten, welche einen materiellen Vorteil von ihrem Siege zu erhalten wünschen, immer grösser. Da man [2060] sich scheut, die seit alters überlieferten ἆ. durch andere zu ersetzen, so sucht man auf andere Weise zu helfen; so werden Naturalpreise, wie Öl und Gerste, in ihrem Ausmass so hoch gesteigert, dass sie für den Sieger als Verkaufsgegenstand einen bedeutenden materiellen Wert darstellen. Auch bei den Kranzagonen belässt man zwar die alte Sitte, dass auf dem Festplatz nur Kränze gegeben werden, aber man stattet dafür den Sieger mit Privilegien aus, ja schon seit solonischer Zeit auch mit nachträglichen Geldbelohnungen (Bd. I S. 848).
Den musischen Agonisten, die schon frühe berufsmässig der Agonistik oblagen, giebt man Kränze in Gold oder Silber (CIA II 965. 652, 36. IGS 3498), die mit ihrem genau bestimmten Metallgewicht eigentlich nur eine vornehmere Gestalt eines Geldgeschenkes darstellen. Bei neueingerichteten Agonen sind übrigens schon seit dem 5. Jhdt. auch ἆ. in gemünztem Gelde festgesetzt worden, zunächst, wie es scheint, bei kleineren Agonen und bei musischen Wettkämpfen. Hier ergab sich auch, um eine grössere Teilnahme zu erzielen, die Notwendigkeit, mehrere Preise für die Zweitbesten u. s. w. einzusetzen. Je mehr die Agonistik berufsmässig betrieben wird (s. Athletai), desto grösseres Gewicht fällt auf den materiellen Wert des ἆ. In der Kaiserzeit sind daher auch an grossen Agonen Geldpreise durchaus üblich, die je nach der Bedeutung des Festes und dem Ansehen der einzelnen Kampfarten in der mannigfachsten Weise abgestuft sind. Von einer eingehenderen Darlegung dieser geschichtlichen Entwicklung muss hier abgesehen werden; charakteristische Belege werden genügen, um die erwähnten Gattungen der Preise zu erläutern.
Von den Preisen einfachster Art, den Früchten des Landes, die bei den ländlichen Agonen ausserordentlich verbreitet gewesen sein müssen, hören wir in der litterarischen Überlieferung verhältnismässig selten, fast nur dort, wo ein solcher Agon zu grösserem Ansehen gelangte. So erfahren wir, dass auch in späterer Zeit an dem athenischen Dionysosfest Wein in bestimmtem Ausmass gespendet wurde (s. Choes), wie ja schon ein als Siegespreis für einen Tänzeragon ausgesetzter Weinkrug aus der Zeit des Dipylonstiles erhalten ist (Studniczka Athen. Mitt. XVIII 229). Wein (oder Most) und Feigen bilden nach der Überlieferung in ältester Zeit den Lohn der dionysischen Dichter, insbesondere der Komoeden, vgl. Anthol. Pal. VII 410. Marm. par. ep. 55. Schol. Aristoph. Ach. 499. Schol. Plat. Republ. III 394 c. Proleg. p. κωμῳδίας III 7 Dübner. Äpfel sind als Gabe für die Sieger an den Pythien (s. d.) bezeugt. Gerste wird an den Eleusinien gespendet, und zwar, wie die Inschrift Bull. hell. VIII 194ff. aus dem 4. Jhdt lehrt, in bedeutenden Mengen, 70 Medimnoi für die sämtlichen Agone der Trieteris, 2–300 (wie es scheint) für die der Penteteris. An den Panathenaeen (s. d.) bildet das Öl aus den heiligen Pflanzungen der Athene den Preis; die ersten Preise für die Knaben betragen in der ersten Hälfte des 4. Jhdts. (CIA II 965) 30–40, für die ἀγένειοι 40–60 Amphoren, die zweiten 6–10 bezw. 8–12. Ein Schlachttier zur Veranstaltung eines Opfermahls erhalten die siegreichen Bürgergenossenschaften [2061] im panathenaeischen Wettkampf der Trieren und Lampadedromen, der Euandrie und Pyrrhiche (CIA II 965), vgl Simon. frg. 145 B. Xen. Cyrup. VIII 3, 33. Einen Anteil am Opfertier bekommen die siegreichen Wettläuferinnen an den elischen Heraia (Paus. V 16, 3), eine Portion Fleisch der Rhapsode und die Knabensieger auf Keos, CIG 2360 (Dittenberper Syll. 348), vgl Athen. XIV 630f. Ein Honigkuchen soll als Preis in einem Συρμαία (Hesych. s. v.) genannten Agon in Lakedaimon ausgesetzt gewesen sein, vgl. auch Athen. XIV 647 c.
Ein Beispiel für die Sitte, industrielle Erzeugnisse des Ortes als Preise zu geben, sind die als ἆ. ausgesetzten Mäntel bei einem Agon der durch ihre Mäntel berühmten Stadt Pellene (Poll. VII 67. Hesych. s. Πελληνικαὶ χλαῖναι). In dem durch seine Erzindustrie ausgezeichneten Argos sind an den Heraeen erzene Schilde als Preise bestimmt (Schol. Pind. Ol. VII 51. Pind. Nem. X 22. Hoffmann Syll. Epigramm. 356). Waffenstücke sind auch sonst häufig als ἆθλα nachweisbar. Die Sieger der εὐανδρία (s. d.) an den Panathenaeen erhalten einen Schild (Aristot. Ἀθην. πολ. 60), ebenso die Lampadarchen zu Koressia auf Keos (Dittenberger Syll. 348. Pridik De Cei insulae rebus 167, 66). Bei dem Schönheitsagon der Eleer erhielt der Sieger eine Rüstung (ὅπλα), die er der Athene weiht, Athen. XIII 609 f. Bei den Spielen in Keos, CIG 2360, erhält der Bogenschütze Bogen und Köcher, der Akontist drei Lanzen und eine Helmkappe. Auf den bekannten Tetradrachmen von Syrakus ist unterhalb des Viergespanns eine vollständige Rüstung dargestellt, die als ἆθλα (des Wagenrennens?) bezeichnet wird, Head HN 154; Numism. chron. 1891 T. XIII 12 S. 218, 2. 231ff. In den Darstellungen einer Gruppe von Bronzegefässen, die dem oberitalienisch-venetischen Kulturkreis angehört, begegnet mehrfach ein Helm als Preis für gymnische Agone, vgl. die Situlen (s. d.) von Watsch, Matrei, Bologna (Zannoni Certosa T. 35), Kuffarn (Mitt. d. anthrop. Gesellsch. in Wien 1891 T. IX), und dazu die marmorne Sedia Corsini, Mon. d. Inst. XI 9, 3 u. a. Seltener begegnet athletisches Gerät als ἆ.; bei einem gelegentlich veranstalteten Agon, Xen. anab. I 2, 10, werden στλεγγίδες χρυσαῖ ausgesetzt; ebenso scheinen auf den spartanischen Votivsteinen Bull. d. Inst 1873, 143 Strigiles als ἔπαθλα bezeichnet zu sein.
Erzene Gefässe sind als ἆθλα für die Spiele in Arkadien, in Achaia, auf Aigina durch Pindar bezeugt, Nem. X 45; Ol. VII 88, vgl. Schol. Pind. Ol. VII 153 (σκεύη bei den Lykaia). Schol. Pind Ol. IX 156 (Kratere bei den Aiakeia). Ein zu Cumae gefundener Kessel trägt die Inschrift ἐπὶ τοῖς Ὀνομάστου τοῦ Φειδίλεω ἄθλοις ἐθέθην (IGA 525. IGI 862), ein zweihenkliges Gefäss aus Kolophon ist als ἆθλον ἐγ Λαμψάκο ἐπὶ Λεωφάντο Λάμπρο bezeichnet (Athen. Mitt. XIV 367. Rev. archéol. 1892 I 124), die Inschrift eines aus Athen in den Louvre gelangten Kessels (aus der Mitte des 5. Jhdts. v. Chr.) besagt: Ἀθηναῖοι ἆθλ’ ἐπὶ τοῖς ἐν τῷ πολέμῳ (Olympia IV 134 Furtwängler); vgl. die Gefässfragmente von der athenischen Akropolis, Journ. hell. stud. XIII 129. 233. Eine Hydria ist als Preis des Fackelrennens an den athenischen Panathenaeen ausgesetzt (CIA II [2062] 965), ein Lebes als Preis ἐξ δολιχοῦ wird Anth. Pal. XIII 8 (Theodoridas) erwähnt. Am häufigsten aber wird als erzenes Preisgefäss der Dreifuss (s. d.) gewählt, der ursprünglich bei den verschiedensten Kampfarten und an Festen verschiedener Götter gegeben wird, späterhin vorzugsweise als ein zur Weihung bestimmtes Siegeszeichen für grössere Körperschaften, z. B. die athenischen Phylenchöre verwendet wird; vgl. Reisch Griech. Weihgeschenke 58. Auch Schalen von Gold (Pind. Isthm. I 19) und Silber (in Sikyon, Pind. Nem. IX 50f., in Marathon (Pind. Ol. IX 98) sind als ἆ. bezeugt.
Die ἆθλα in gemünztem Geld sind neben dem in künstlerische Formen gebrachten Edelmetall (Schalen, Kränze) schon in einer sehr frühen Periode der Münzprägung nachweisbar. Die um 500 v. Chr. geprägten Statere von Metapont mit der Aufschrift Ἀχελῴου ἄεθλον (oder ἀέθλων), Head HN 63, scheinen geradezu als Preismünzen geprägt zu sein; Evans (Numism. chronicle 1891, 333ff. 345) deutet die syrakusanischen Dekadrachmen mit der Aufschrift ἆθλα als Preismünzen eines im J. 412 v. Chr. gefeierten Siegesfestes; ähnlich hat man eine Reihe anderer Münztypen Griechenlands und Siciliens zu erklären versucht (Lambropulos Ztschr. f. Numism. XIX 212f.), was aber durchaus zweifelhaft erscheint. Die bescheidenen Geldpreise eines gymnischen Agons auf Salamis aus der zweiten Hälfte des 5. Jhdts. v. Chr. sind inschriftlich überliefert, Bull. hell. XVI 299; keiner scheint höher als 20 (oder 30) Drachmen gewesen zu sein. Die für die Theoxenia in Pellene durch Pausanias VII 27, 4 bezeugten Geldpreise reichen vielleicht nicht in so frühe Zeit zurück. An den musischen Agonen der grossen Panathenaeen erhält anfangs des 4. Jhdts. v. Chr. der siegreiche Kitharode einen goldenen Kranz von 1000 Drachmen und 500 Drachmen in Silber, die vier Nächstbesten bekommen 1200, 600, 400 und 300 Drachmen, beträchtlich niedriger sind die Preise der Kitharspieler, bei denen der dritte Preis nur noch 100 Drachmen beträgt; vgl. CIA II 965. Aristot. Ἀθην. πολ. 60. Ähnlich wird das Verhältnis bei den musischen Agonen anderer Orte gewesen sein; vgl. den Beschluss der Athener IGS 1735: τὰ δὲ ἆθλα τοῖς νικῶσιν Ἀθηναίων τὰ Μουσεῖα (Dichter, Auloden, Auleten) ὑπάρχειν ὅσα καὶ τοῖς τὰ Πύθια νικῶσιν. Wie ausserordentlich verbreitet Geldpreise (θέματα) an den Agonen der Kaiserzeit waren, lehren zahlreiche Inschriften kleinasiatischer Städte (s. Θέμιδες) ebenso wie die gelegentlich agonistischer Feste geprägten Bronzemünzen, unter deren agonistiscnen Emblemen überaus häufig der mit Geldbeuteln besetzte Preistisch erscheint, vgl. E. Curtius M.-Ber. Akad. Berl. 1869, 468. Longpérier Rev. arch. 1869 XIX 130f. Man spricht jetzt auch von ἀγῶνες ταλαντιαῖοι und ἡμιταλαντιαῖοι (CIG 2810. CIL III 296f. u. ö.). Die ausführliche Preisliste eines grossen Agons der späteren Kaiserzeit kennen wir aus Aphrodisias, s. CIG II 2758. 2759 (Liermann Analecta epigr. et agonist., Dissert. Halens. X 114ff.).
In grosser Zahl sind noch Inschriftsteine erhalten, die als Untersätze eines dem Festgotte dargebrachten ἆ. dienten. Wie die Bürgerchöre (s. Dreifuss, so haben auch Einzelsieger häufig [2063] den Sieg zum Anlass eines Weihgeschenkes (s. d.) genommen, vgl. IGS 557 (ἆ. εὐταξίας). 1818 (ἆ. eines Auloden). CIG 2034 (ἆ. eines Fackelläufers, vgl. CIA III 123). Kaibel Epigr. Gr. 931 (ἆ. eines Rhapsoden), Paton-Hicks Inscr. of Cos 59 (ἆ. eines Kitharspielers) u. a. m. Nicht immer wird auf diesen Basen der Preisgegenstand selbst sich befunden haben; vielmehr scheint ἆ. in Inschriften in verkürzter Ausdrucksweise – ähnlich wie ἀπαρχή (s. d.), δεκάτη – auch dort gesagt worden zu sein, wo das Weihgeschenk – etwa ein Abbild des Preises oder ein Siegeszeichen allgemeiner Art – auf Anlass des Preises aufgestellt und aus dem Ertrag des Preises bestritten worden ist, bezw. seinem Werte nach als dem ἆ. gleichstehend gelten soll.