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Med. Topographie Gmuend:113

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Franz Joseph Werfer
Versuch einer medizinischen Topographie der Stadt Gmünd
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eingerichtet; wohl aber hat der anstoßende Neubau mehr plan- und zweckmäßiges in seiner Bauart und Eintheilung der vorfindlichen Stuben und Kammern. Das Spital zu St. Katharina ist in seiner äußern und innern Bauart und Anlage wohl geordnet und planmäßig eingetheilt, und würde sich daher auch sehr bequem zu einem ordentlichen, hier gewiß nöthigen Krankenspital, wenn auch nur zum Theil im Anfang, einrichten lassen, was zwar schon mehrmal in Anregung und Vorschlag gebracht, aber bisher aus Mangel der nöthigen Mittel zur Kostenbestreitung immer auf die lange Bank hinausgeschoben worden ist; zumal da die tägliche Ausgaben der Spital- und Armenpflege bey jetzt stets wachsender Anzahl der Armen und Unvermöglichen sich nothwendiger Weise auch immer vergrößern und vermehren, ohne daß nebenbey der Stiftungsfond auf irgend eine Weise in neuern Zeiten wäre vermehrt oder sonst begünstiget worden. Zudem hat der Spital auch beide Stadt- und Amtsphysici, den Amtschirurgen und Accoucheur und die Hebammen zu saleriren; und weil denn bey diesem Stand der Dinge durch diese Pflege nicht für alle Arme zureichend kann gesorgt werden, so ist zu diesem Zweck noch eine besondere Armen-Deputation niedergesetzt, welche eine wöchentliche und etwa sonst nöthige außerordentliche Sammlung bey den Bürgern veranstaltet – wie es zum Theil schon von 1784 an eingeführt war – und das Gesammelte, welches hie und das durch die Beyträge einiger milden Stiftungen vermehrt wurde, unter die Stadtarme austheilen läßt. Auch ist erst neuerlich im Spital zum hl. Geist eine Wollspinnanstalt,

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wofür ein eigner Spinnmeister aufgestellt ist, eingerichtet worden, wo die noch arbeitsfähige Armen und sonst arbeitslose Personen täglich Arbeit finden, und sich einigen Verdienst machen können, wodurch man zugleich auch den Zweck, den bey uns so häufigen Gassenbettel einigermaßen zu beschränken, zu erreichen sucht und wünscht.

Was die Anstalten bey ausbrechenden Seuchen und epidemischen Krankheiten der Menschen und Thiere betrifft, so sind in dieser Hinsicht allgemeine und zweckmäßige Vorschriften für die zu treffenden Anordnungen gegeben und bekannt gemacht, welche bey sich begebenden Fällen in den betreffenden Orten und Gegenden in zeitige Anwendung zu bringen sind. Es hat nämlich s. §. 22–30 der Instruction für das Königl. Medicinal-Departement vom 27 Juny 1807 dasselbe beym Ausbruche solcher Epidemien, deren Verbreitung durch ein gewisses diätisches Verhalten oder zeitlichen Arzneygebrauch, begegnet werden kann, die Verfügung zu treffen, daß das Volk hierüber eine faßliche Art belehrt werde. Dasselbe hat über den Charakter der Epidemie und die mancherley Formen, unter welchen sie sich zeigt, Erkundigung einzuziehen, und den Aerzten über die Behandlung der Kranken im Allgemeinen Vorschriften zu ertheilen, und bey den Berichten darauf zu sehen, daß von den Aerzten der Gang der Krankheit ordentlich beschrieben, angezeigt, auch (um der Kosten willen) das numerirte Namensverzeichniß der Kranken, Genesenen und Gestorbenen beygelegt werde. Auch hat es hiebey zur Verhütung der Ansteckung sogleich alle nöthigen polizeylichen Vorschläge der Königl. Ober-Regierung