MKL1888:Vervielfältigung
Erscheinungsbild
[164] Vervielfältigung, die durch äußere Werkzeuge auf mechanischem oder chemischem Weg erfolgende Wiedergabe einer Schrift oder eines Kunstwerkes. Sie bildet den Inhalt des dem Urheber (Autor) beigelegten ausschließlichen Rechts, des Urheberrechts, und, wenn das Vervielfältigungsrecht einem andern (dem Verleger) übertragen wird, des Verlagsrechts. Unbefugte V. bildet den Thatbestand des Nachdrucks (s. Urheberrecht). Die V. durch die Buchdruckpresse oder auf anderm mechanischen oder chemischen Weg ist ferner maßgebend für den Begriff der Druckschrift, indem alle erwähnten Erzeugnisse den Vorschriften des Preßgesetzes unterliegen.