MKL1888:Usance
[23] Usance (franz., spr. üsāngs, ital. Uso, Usanz), Herkommen, Gewohnheit; namentlich ein im kaufmännischen Verkehr einer Stadt oder eines Landes allgemein beobachteter und maßgebender Handelsgebrauch (Handelsusanz) über Lieferfristen, Verpackung, Maklergebühren, Arten und Fristen der Kreditgewährung etc.; daher Usowechsel, ein Wechsel, bei dem die Zahlungsfrist sich nach der Gewohnheit des Zahlungsorts bestimmen soll, wie dies z. B. nach französischem Recht, nicht aber nach der deutschen Wechselordnung zulässig ist; Usotara (usuelle Tara), die nach gewissen, durch Handelsbrauch bestimmten Sätzen zu berechnende Tara. Im einzelnen Fall werden Inhalt und Umfang einer U., welche nötigen Falls zu beweisen sind, gewöhnlich durch das Gutachten kaufmännischer Sachverständigen (Parere) dargethan (s. Handelsbrauch).