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MKL1888:Solidārisch

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Solidārisch“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Solidārisch“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 15 (1889), Seite 11
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Solidārisch. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 11. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Solid%C4%81risch (Version vom 05.05.2023)

[11] Solidārisch (lat. in solidum), Bezeichnung für diejenige Gemeinschaftlichkeit von Verbindlichkeiten und Rechten (Solidarobligation), vermöge deren, wenn mehrere etwas zu fordern haben, jeder das Ganze fordern kann und, wenn mehrere verpflichtet sind, jeder das Ganze zu leisten schuldig ist (alle für einen und einer für alle, samt und sonders, korreal). Der Entwurf des deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs spricht in solchen Fällen von einem „Gesamtschuldverhältnis“ und von „Gesamtgläubigern“ und „Gesamtschuldnern“. Vgl. Korrealverbindlichkeit.