MKL1888:Recepta sententia
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[624] Recepta sententia (Receptum jus, lat.), Rechtsregel, welche nach gegenseitiger Beratung gelehrter Juristen als geltend und auf vorkommende Fälle anwendbar acceptiert ward. Eine wichtige Quelle für das ältere römische Recht sind die berühmten „Receptae sententiae“ des Jul. Paulus, welche einen Bestandteil des „Breviarium Alaricianum“ (s. Breviarium) bilden.