MKL1888:Peinliche Befragung
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[806] Peinliche Befragung (peinliche Frage), s. v. w. Spezialinquisition (s. Strafprozeß); dann die beim hochnotpeinlichen Halsgericht zum letztenmal wiederholte Frage an den Verbrecher, ob er sein Verbrechen noch jetzt zugestehe, nach deren Bejahung der Stab gebrochen, das sogen. Zetergeschrei eröffnet und zur Vollstreckung der Strafe selbst geschritten ward; auch s. v. w. Tortur.