MKL1888:Papiergeldregāl
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[681] Papiergeldregāl ist das ausschließliche Recht des Staats, Papiergeld auszugeben und dasselbe als gesetzliches Zahlungsmittel zu erklären. In England und Frankreich wird dasselbe durch die Banken ausgeübt. In Deutschland ist durch das Reichsgesetz vom 30. April 1874 das Papiergeld der einzelnen Bundesstaaten eingezogen, an Stelle desselben die Ausgabe von Reichskassenscheinen, die jedoch keinen Zwangskurs haben, angeordnet und bestimmt worden, daß ferner von den Gliederstaaten nur auf Grund eines Reichsgesetzes Papiergeld ausgegeben oder dessen Ausgabe gestattet werden dürfe.