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MKL1888:Oktroi

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Oktroi“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Oktroi“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 12 (1888), Seite 358
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Oktroi. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 12, Seite 358. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Oktroi (Version vom 02.08.2021)

[358] Oktroi (auch Oktroy, spr. -ŏa, vom lat. auctoritas), Bewilligung, Genehmigung, in Frankreich früher zur Bezeichnung von an Handelsgesellschaften verliehenen Privilegien (daher oktroyierte Handelskompanien, Gesellschaften, denen das Recht des Alleinhandels zugestanden worden war), dann der vom König den Städten erteilten Befugnisse, insbesondere der Befugnis, von in den Ortsbezirk eingebrachten Waren eine Abgabe (denier d’octroi, auch kurz octroi genannt) zu erheben. In diesem Sinn von kommunaler Eingangsabgabe hat sich der Ausdruck O. in Frankreich und Deutschland Bürgerrecht erworben. Vgl. Gemeindehaushalt.