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MKL1888:Militärgerichtsstand

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Militärgerichtsstand“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Militärgerichtsstand“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 11 (1888), Seite 616
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Militärgerichtsstand. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 616. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Milit%C3%A4rgerichtsstand (Version vom 20.01.2023)

[616] Militärgerichtsstand, der privilegierte Gerichtsstand der Militärpersonen, d. h. das Recht und die Pflicht der letztern, vor besondern Militärgerichten Recht zu nehmen. Der M. ist auf die Strafrechtspflege beschränkt; doch sind bloße Übertretungen den Militärgerichten entzogen, indem sie ebenso wie die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten der Militärpersonen vor die Zivilgerichte gehören (s. Militärgerichtswesen).