MKL1888:Militärgerichtsbarkeit
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[616] Militärgerichtsbarkeit, Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden richterlichen Befugnisse (s. Militärgerichtswesen).
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 11 (1888), Seite 616 | |||
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[616] Militärgerichtsbarkeit, Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden richterlichen Befugnisse (s. Militärgerichtswesen).