MKL1888:Martiālgesetze
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[294] Martiālgesetze, veralteter Ausdruck für die während des Kriegszustandes zur Geltung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. In England versteht man unter Martial-law (Kriegsrecht) die gesetzlichen Bestimmungen, welche dann Platz greifen, wenn bei Aufruhr oder Auflauf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf die Militärgewalt übergeht, insbesondere das Armeeverwaltungsgesetz (Mutiny-act) und die Aufruhrakte (Riot-act). Vgl. Belagerungszustand.