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MKL1888:Laterne

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Laterne“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Laterne“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 10 (1888), Seite 541
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Laterne. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 541. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Laterne (Version vom 23.04.2023)

[541] Laterne, ein aus durchsichtigem oder durchscheinendem Material gebildetes Gehäuse, in welchem eine Kerze, Lampe oder Leuchtgas brennt. Man konstruiert Laternen aus Glastafeln in metallenem Gestell oder aus einer Glaskugel, die eine genügend weite Öffnung hat, um die Flamme bedienen zu können; auch benutzt man Laternengläser von linsenförmiger Gestalt, welche in der Mitte sehr stark sind, das Licht konzentrieren und nicht leicht zerbrechen. Statt der Glastafeln werden auch wohl Horn- oder Glimmertafeln benutzt. Die Gaslaternen zur Straßenbeleuchtung werden an der Innenseite des Deckels mit Barytweiß gestrichen, damit sie das Licht möglichst vollständig gegen den Erdboden zurückwerfen. Blendlaternen haben eine cylindrische Glaswand, die mit einem leicht auseinander zu klappenden Blechmantel umgeben ist. Illuminationslaternen bestehen aus mattem farbigen Glas oder aus geöltem Papier, welches bunt bemalt ist. Über Sicherheitslampen s. d. – Laternen waren schon im frühen Mittelalter im Gebrauch. Man setzte ein Licht, seltener eine kleine Öllampe in ein metallenes Gestell, dessen Seitenflächen durch dünn geschabte Hornplatten oder durch Glas- oder Kristallscheiben gebildet waren. Sie dienten ebensowohl zum Handgebrauch wie zum Aufhängen in Wohnräumen, Hausgängen und auf Schiffen als Signale. Hängelaternen aus Schmiedeeisen wurden im 16. Jahrh. Gegenstand künstlerischer Ausbildung und sind heute wieder (auch aus Bronze) sehr beliebt geworden.

Laterne, im Bauwesen der zum Zweck einer wirksamen Beleuchtung von oben angebrachte turmartige Aufsatz eines Gebäudes, besonders eines Kuppelbaues (s. Kuppel). Die L. ist entweder gemauert und dann mit zahlreichen Seitenöffnungen versehen, oder besteht aus einem mit zahlreichen Glasfenstern versehenen Holz- oder Eisengerippe. Sie ist meist rund und besteht aus einem aufrechten cylindrischen Teil, dem Tambour, und einem dem Stil des Gebäudes entsprechenden Dach. Bei Kuppelbauten werden Laternen nicht nur mit Vorliebe zur reichlichern Beleuchtung des Innenraums benutzt, sondern auch mit wirkungsvollen Gemälden ausgeschmückt.