MKL1888:Karāt
[502] Karāt (eigentlich Kuara), der getrocknete Schotenkern des Johannisbrots oder der Karube (Ceratonia siliqua L., griech. kerátion, arab. charub), womit man in Afrika das Gold, in Ostindien die Diamanten zu wiegen pflegte. Auch in Deutschland wurden die Feinheitsgrade des legierten Goldes bis auf die neueste Zeit nach Karaten, d. h. Vierundzwanzigsteln, bestimmt. Eine Goldmünze, welche 18 K. hielt, war demnach eine Goldlegierung, worin 18/24 = 3/4 des Gewichts Gold, die übrigen 6/24 = 1/4 andres Metall, gewöhnlich Kupfer, waren. Man teilte das K. in 12 Grän. Diese Feinheitsbestimmung, das sogen. Probiergewicht, war nur ideell, indem die Karate eben nur das Verhältnis zwischen dem Rauhgewicht (Schrot) und dem Feingewicht bezeichneten als Zähler eines Bruches, dessen Nenner stets 24 war. Als Einheit gebrauchte man gewöhnlich die Mark, welche man in 24 K. teilte. Die Feinheit der Goldmünzen wird jetzt nach Tausendsteln bestimmt, und Gold von 18 K. ist gleich solchem von 750 Tausendsteln oder 3/4 Gold und 1/4 Zusatz. In England ist nominelle Einheit für die Feinheitsbestimmung des Goldes das Troypfund zu 24 K. (carats), und das K. teilt sich in 4 Grän (grains) à 4 Quarts. Karatierung ist beim Gold s. v. w. Legierung, s. Goldlegierungen. K. ist auch die Einheit der Juwelengewichte und als solche allenthalben fast von gleicher Schwere. Man teilt das K. entweder in einer Halbierung bis 1/64 oder auch in 4 Grän. Am verbreitetsten sind das holländische Juwelenkarat, = 20,589 Zentigramm, und das englische, = 20,530 Zentigr.; das preußische Juwelenkarat ist = 20,554, das österreichische = 20,608, das französische = 20,587 Zentigr.