Zum Inhalt springen

MKL1888:Integrāl

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Integrāl“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Integrāl“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 8 (1887), Seite 992
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia:
Wiktionary-Logo
Wiktionary: Integral
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Integrāl. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 8, Seite 992. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Integr%C4%81l (Version vom 14.01.2023)

[992] Integrāl (lat.), ein Ganzes ausmachend, für sich bestehend (s. Integralrechnung); Integralen, die 21/2proz. Schuldtitel der holländischen Staatsschuld. In den Niederlanden wurde 1814 die auf 1/3 reduzierte Schuld wieder in ihrem vollen Betrag hergestellt, hiermit jedoch zugleich eine neue Anleihe in Verbindung gesetzt mit der Bedingung, daß 2/3 der damaligen Schuld für jetzt noch unverzinslich sein (die sogen. ausgestellte oder tote Schuld, dette différée) und hiervon jährlich ein Teil in die verzinsliche oder aktive Schuld einrücken sollte, so wie von dieser eine gleiche Summe getilgt würde. Die Obligationen der damals gebildeten wirklichen Schuld heißen Integralen. Für die ausgestellte Schuld wurden zweierlei Papiere ausgegeben, Certifikate und Losbillets (Kansbillet, Kanzen), in denen das Verlosen der zum Zinsgenuß gelangenden Nummern erfolgte. – Integrale Staatsschuld, s. v. w. fundierte Staatsschuld.