MKL1888:Heraldische Farben
[401] Heraldische Farben (Tinkturen), Wappen- oder Heroldsfarben, deren die alte Heraldik nur sechs kennt. Man teilt die heraldischen Farben in die Metalle: Gold (gelb) und Silber (weiß) und in die Farben im engern Sinn: Rot, Blau, Grün, Schwarz. Farbenabstufungen können zwar in der Heraldik verwendet werden, aber sie werden nicht als selbständige h. F. anerkannt; so hat der Purpur nicht das Bürgerrecht erlangt und wird nur für die Tingierung der Prachtstücke zugelassen. Hinsichtlich der heraldischen Farben galten früher zwei Regeln: Kein Wappen soll ohne triftigen Grund mehr als zwei Farben haben, denn in der Farbensymbolik des Mittelalters war die Buntheit ein Sinnbild der Unbeständigkeit. Die zweite Regel ist: jedes Wappen muß Gold oder Silber haben; anders ausgedrückt: Metall darf nicht auf oder neben Metall, Farbe nicht auf oder neben Farbe zu stehen kommen. Auf die Beachtung dieser letztern Regel wurde sehr streng gehalten, und die Herolde erklärten alle Wappen für falsch, die derselben widersprachen. Edelleute mit solchen falschen Wappen wurden zu keinem Turnier zugelassen. Nur das Wappen des Königreichs Jerusalem, welches die beiden Metalle zeigt, wurde für richtig gehalten, weil hier die Farbenzusammenstellung nach der Heroldssage einen monumentalen Charakter haben soll. Die spätere französische Heraldik nannte solche Wappen etwas vorsichtiger armes à enquérir, um damit anzudeuten, daß die Sache einer nähern Prüfung bedürftig sei, was die deutsche Zopfheraldik mit „Rätselwappen“ übersetzt hat. Die Regel hat übrigens in der Optik ihre gute Begründung, da sich die Farben von Metallen in einiger Entfernung viel besser abheben, während Gruppierungen, die nur aus Metallen oder nur aus Farben bestehen, ineinander verschwimmen. In nichtfarbigen Darstellungen werden die heraldischen Farben durch die Schraffierung (s. d.) angedeutet. Im Texte der Wappenbeschreibungen wird Gold durch G., Silber durch S., Rot durch R., Blau durch B., Schwarz durch das Zeichen #, Grün durch Gr. angedeutet.