MKL1888:Handelsregalien
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[97] Handelsregalien sind Regalien, auf Grund deren dem Staate der Alleinhandel mit gewissen Produkten [98] zusteht, wie der Verkauf von Tabak, Branntwein etc. Wo sie heute vorkommen, bilden sie eine besondere Form der Erhebung von Aufwandsteuern (s. d.).