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MKL1888:Handelsregalien

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Handelsregalien“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Handelsregalien“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 8 (1887), Seite 9798
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Handelsregalien. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 8, Seite 97–98. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Handelsregalien (Version vom 09.03.2025)

[97] Handelsregalien sind Regalien, auf Grund deren dem Staate der Alleinhandel mit gewissen Produkten [98] zusteht, wie der Verkauf von Tabak, Branntwein etc. Wo sie heute vorkommen, bilden sie eine besondere Form der Erhebung von Aufwandsteuern (s. d.).