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MKL1888:Gebrauchsleihe

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Gebrauchsleihe“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Gebrauchsleihe“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 6 (1887), Seite 980
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Gebrauchsleihe. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 980. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Gebrauchsleihe (Version vom 15.12.2024)

[980] Gebrauchsleihe, das früher in manchen Gegenden übliche Rechtsinstitut, wonach Bauerngüter zur ausgedehnten Nutzung, zumeist erblich, verliehen wurden. Dieselben sind jetzt fast durchweg in volles Eigentum umgewandelt. Dem Bauer wurde bei dem Erwerb des Gutes ein Leihebrief (Erbbrief, Meierbrief) ausgefertigt.