MKL1888:Gebrauchsleihe
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[980] Gebrauchsleihe, das früher in manchen Gegenden übliche Rechtsinstitut, wonach Bauerngüter zur ausgedehnten Nutzung, zumeist erblich, verliehen wurden. Dieselben sind jetzt fast durchweg in volles Eigentum umgewandelt. Dem Bauer wurde bei dem Erwerb des Gutes ein Leihebrief (Erbbrief, Meierbrief) ausgefertigt.