MKL1888:Episyllogismus
[707] Episyllogismus (griech.), „Nachschluß“, d. h. ein solcher Schluß, der zu einem andern hinzukommt, indem man den Schlußsatz des ersten zu einem Vordersatz des zweiten macht. Durch Verknüpfung mehrerer Schlüsse dieser Art entsteht die episyllogistische Schlußreihe. Der den E. begründende Schluß ist der Vorschluß oder Prosyllogismus. Eine prosyllogistische Schlußreihe entsteht daher, wenn mehrere Prosyllogismen aneinander gereiht werden. Die analytische oder regressive Schlußreihe ist prosyllogistisch, die synthetische oder progressive aber episyllogistisch. Wird der Ober- oder Untersatz eines Schlusses durch einen neuen Schluß bewiesen, so ist dies ein Prosyllogismus; wird aber die Folge eines Schlusses in einem neuen Schluß gegeben, so ist letzterer ein E. Es sind also zum Prosyllogismus wie zum E. stets mindestens zwei Schlüsse erforderlich. Vgl. Schluß.