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MKL1888:Eisernes Kreuz

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Eisernes Kreuz“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 5 (1886), Seite 483484
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Eisernes Kreuz. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 483–484. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Eisernes_Kreuz (Version vom 01.05.2024)

[483] Eisernes Kreuz, preußischer, von König Friedrich Wilhelm III. 10. März 1813 zu Breslau gestifteter Orden für Verdienst um das Vaterland im Kampf gegen Frankreich. In seiner Einfachheit und Wertlosigkeit sollte das Eiserne Kreuz an die schwere und eiserne Zeit erinnern, welche es ins Leben rief. Die Dekoration bestand demzufolge aus einem eisernen, mit Silber eingefaßten Andreaskreuz, im obern Flügel mit dem Namenszug F. W., in der Mitte mit drei Eichenblättern, unten mit der Jahreszahl 1813. Der Orden hatte Großkreuze, Ritter erster und Ritter zweiter Klasse. Die Großkreuze vom Militär trugen den Orden doppelt so groß wie die Kreuze der [484] andern Klassen an einem schwarzen Band mit weißer Einfassung, die vom Zivil an einem weißen Band mit schwarzer Einfassung um den Hals; die Ritter erster und zweiter Klasse an dergleichen Bändern im Knopfloch, die Ritter erster Klasse außerdem noch ein kleines Kreuz auf der linken Brust. Für Blücher allein war ein E. K. mit goldener Einfassung geschaffen worden. Den Statuten gemäß konnte man das Eiserne Kreuz erster Klasse nur erhalten, wenn man sich das der zweiten Klasse bereits erworben hatte. 1839 wurden durch eine Kabinettsorder sämtliche vorgeschlagene und noch nicht dekorierte Teilnehmer an den Befreiungskriegen mit dem Kreuz geschmückt. Am 3. Aug. 1841 errichtete Friedrich Wilhelm IV. eine Fundation, nach welcher von den Inhabern des Eisernen Kreuzes erster Klasse 12 Senioren vom Offiziers- und 12 Senioren vom Soldatenstand jährlich 150 Thlr. und von den Inhabern des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse 36 Senioren aus dem Offiziers- und 36 Senioren aus dem Soldatenstand jährlich 50 Thlr. Ehrensold auf Lebenszeit erhielten; doch mußten sie in Preußen wohnen. Am 19. Juli 1870, dem Tag der französischen Kriegserklärung und zugleich dem Todestag der Königin Luise, wurde der Orden im Sinn seiner ersten Stiftung vom König Wilhelm I. von Preußen mit den gleichen Klassen, Ordenszeichen und Bändern erneuert. Auf der glatten Vorderseite der Dekoration wurde das W mit der Krone und darunter die Jahreszahl 1870 angebracht. Die erste Klasse erhält nur, wer die zweite schon erworben hat, und sie wird neben der letztern getragen. Das Großkreuz wird ausschließlich nur für eine gewonnene entscheidende Schlacht, nach welcher der Feind seine Position verlassen mußte, desgleichen für die Wegnahme einer bedeutenden Festung oder für anhaltende Verteidigung einer Festung, die nicht in feindliche Hände gefallen, dem Kommandierenden verliehen. Die Zahl der 1870/71 an Deutsche (nicht bloß, wie früher, an Preußen ausschließlich) verliehenen Kreuze erster und zweiter Klasse beträgt 48,574. Durch Reichsgesetz vom 2. Juni 1878 wurde den Inhabern des Eisernen Kreuzes erster Klasse, welche dasselbe im Kriege gegen Frankreich 1870/71 in den untern Chargen bis zum Feldwebel einschließlich erworben haben, sowie den Inhabern des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse, wenn sie zugleich das preußische Militärehrenzeichen zweiter Klasse oder eine diesem gleich zu achtende Dienstauszeichnung, welche sie vor dem Krieg 1870/71 erhalten haben, besitzen, eine Ehrenzulage von 3 Mk. monatlich bewilligt. – Außer an verdiente Krieger und Ärzte ist nach dem Krieg das Eiserne Kreuz auch an Regimenter verliehen worden, indem Fahnen und Standarten von Regimentern, welche sich ausgezeichnet haben, mit demselben geziert worden sind. Die Form des Eisernen Kreuzes kehrt auch nach dem Krieg vielfach in den Attributen des Deutschen Reichs wieder. Vgl. v. Troschke, Das Eiserne Kreuz (Berl. 1871); Schneider, Das Buch vom Eisernen Kreuz (das. 1871). S. Tafel „Orden“.


Ergänzungen und Nachträge
Band 17 (1890), Seite 281
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[281] Eisernes Kreuz. Über die Frage, inwieweit den Besitzern des Eisernen Kreuzes das Prädikat „Ritter“ gebührt, ist eine Entscheidung nicht ergangen. Es steht hiernach in dem Belieben der beteiligten Personen, sich „Ritter“ oder „Inhaber“ dieser Auszeichnung zu nennen.