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MKL1888:Eisenacher Konvention

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Eisenacher Konvention“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Eisenacher Konvention“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 5 (1886), Seite 428
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Eisenacher Konvention. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 428. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Eisenacher_Konvention (Version vom 25.05.2021)

[428] Eisenacher Konvention, Staatsvertrag, welcher 11. Juli 1853 zwischen den zum damaligen Deutschen Bund gehörigen Staaten mit Einschluß Österreichs abgeschlossen worden ist und die Verpflegung erkrankter und die Beerdigung verstorbener Unterthanen betrifft. Die E. K. ist noch jetzt für den diesbezüglichen Verkehr zwischen Österreich und den deutschen Bundesstaaten maßgebend, desgleichen Bayern gegenüber, da dort das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz (s. d.) nicht gilt.