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MKL1888:Einziehen von Umlaufsmitteln

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Einziehen von Umlaufsmitteln“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Einziehen von Umlaufsmitteln“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 5 (1886), Seite 397
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Einziehen von Umlaufsmitteln. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 397. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Einziehen_von_Umlaufsmitteln (Version vom 18.01.2023)

[397] Einziehen von Umlaufsmitteln (Münzen, Papiergeld, Banknoten) heißt dieselben aus dem Verkehr bringen, indem die bei bestimmten Stellen (Notenbanken, Steuerkassen) eingegangenen Banknoten oder zu stark abgenutzten Münzen zurückbehalten werden, oder indem für eine ganze Gattung von Münzen, Papiergeld oder Banknoten ein bestimmter Zeitpunkt angesetzt wird, bis zu dem sie noch angenommen und gegen Kurantgeld umgetauscht werden. Nach Verlauf dieser Frist verlieren die betreffenden Umlaufsmittel ganz oder teilweise ihre Geltung.