MKL1888:Einziehen von Umlaufsmitteln
Erscheinungsbild
[397] Einziehen von Umlaufsmitteln (Münzen, Papiergeld, Banknoten) heißt dieselben aus dem Verkehr bringen, indem die bei bestimmten Stellen (Notenbanken, Steuerkassen) eingegangenen Banknoten oder zu stark abgenutzten Münzen zurückbehalten werden, oder indem für eine ganze Gattung von Münzen, Papiergeld oder Banknoten ein bestimmter Zeitpunkt angesetzt wird, bis zu dem sie noch angenommen und gegen Kurantgeld umgetauscht werden. Nach Verlauf dieser Frist verlieren die betreffenden Umlaufsmittel ganz oder teilweise ihre Geltung.