MKL1888:Einziehen
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[397] Einziehen, Einberufung von Rekruten, Reservisten, Landwehr etc. in den Dienst zur Übung oder Versetzung des Heers auf Kriegsfuß, s. Ersatzwesen und Mobilmachung.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 5 (1886), Seite 397 | |||
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[397] Einziehen, Einberufung von Rekruten, Reservisten, Landwehr etc. in den Dienst zur Übung oder Versetzung des Heers auf Kriegsfuß, s. Ersatzwesen und Mobilmachung.