Zum Inhalt springen

MKL1888:Briefträger

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Briefträger“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Briefträger“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 3 (1886), Seite 422
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia: Zusteller
Wiktionary-Logo
Wiktionary: Briefträger
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Briefträger. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 422. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Brieftr%C3%A4ger (Version vom 03.08.2023)

[422] Briefträger, Unterbeamte der Postverwaltung, welche dazu bestellt sind, die bei den Postanstalten ankommenden Postsendungen den Empfängern in ihre Wohnungen zu überbringen. Noch bis in die Mitte dieses Jahrhunderts hinein pflegte man den Briefträgern die Gebühren für die Abtragung der Postsendungen (Bestellgeld) als Bezahlung für ihre Leistungen zu überlassen. Mit der fortschreitenden Steigerung des Postverkehrs wurde dieses Verhältnis, wo es noch bestand, überall beseitigt. Zur Zeit werden die B. gegen feste Bezahlung angestellt, und es werden die aufkommenden Bestellgelder zur Postkasse verrechnet. Bei der deutschen Reichspostverwaltung werden die Briefträgerstellen zu zwei Dritteilen durch zivilversorgungsberechtigte Militärpersonen besetzt.


Jahres-Supplement 1890–1891
Band 18 (1891), Seite 142
korrigiert
Indexseite

[142] Briefträger im Landpostbestelldienst wurden 1881 zunächst in beschränkter Zahl versuchsweise mit Fuhrwerk ausgerüstet, damit wochentäglich zweimalige und sonntäglich einmalige Bestellungen wenigstens nach den verkehrsreichern Landorten ausgeführt werden konnten. Die Wagen der fahrenden Landbriefträger sind zweiräderig oder vierräderig, in der Regel aber einspännig und werden von der Postverwaltung hergegeben und unterhalten, wogegen die Beschaffung und Unterhaltung der Pferde und Geschirre den Landbriefträgern gegen feste Vergütung übertragen ist. Die zweiräderigen Wagen gewähren einer zweiten, die vierräderigen noch zwei weitern Personen Raum zur Mitfahrt. Das Personengeld verbleibt dem Landbriefträger, darf aber nur nach den behördlich genehmigten festen Sätzen erhoben werden. Die Einrichtung der fahrenden Landbriefträger bewährte sich derart, daß sie zu einer dauernden gemacht wurde. Ihre hauptsächlichsten Vorteile sind: Beschleunigung des Bestellungs- und Beförderungsdienstes; Herstellung vermehrter Verbindungen für die abseits der Eisenbahnen belegenen Postanstalten; Schaffung billiger Reisegelegenheiten für die Landbewohner; Erleichterungen des Paketverkehrs nach und von dem Lande; Schutz der Ladung gegen Witterungseinflüsse, endlich erhöhte Sicherheit. Im J. 1890 waren 2000 fahrende Landbriefträger vorhanden. Die Gesamtzahl der bei den Landpostfahrten gegen Bezahlung beförderten Personen berechnet sich auf jährlich 215,000, die daraus erwachsende Gesamteinnahme an Personengeld auf jährl. rund 100,000 Mk. Die Gesamtzahl aller für Landbewohner eingegangenen Postsendungen im J. 1889 betrug rund 340 Mill., von denen 300 Mill. den Empfängern bestellgeldfrei zugeführt wurden. An der Bestellung waren die fahrenden Landbriefträger mit 70 Mill. Stück beteiligt.