MKL1888:Aufkauf
[59] Aufkauf, der von einzelnen (Spekulanten) in sehr umfangreichem Maß bewirkte Ankauf einer Ware auf einem ganzen Gebiet ihrer Produktion. Eine derartige Vereinigung von begehrten Waren in der Hand eines oder weniger Spekulanten kann bei geschickter Ausführung dem Aufkäufer (accapareur) großen Gewinn abwerfen. Denn der Preis kann bei im übrigen gleicher Marktlage bei mangelnder Konkurrenz der Verkäufer höher gehalten werden, als wenn die Furcht, durch andre vom Markt verdrängt zu werden, dazu antreibt, die Ware zeitiger loszuschlagen. Solche Gewinne sind insbesondere bei unentwickeltem Verkehr möglich, der dem Aufkäufer unentbehrlicher Güter den Markt zu beherrschen gestattet. Um dies zu verhüten, wurde früher vielfach der A. insbesondere von Lebensmitteln als wucherisches Treiben verboten. Ein solches Verbot ist unnötig, sobald mit Verbesserung der Transportmittel das Marktgebiet erweitert und die Preisgestaltung von individueller Laune und Zufälligkeit mehr unabhängig gemacht wird. Kann es auch dann einer Koalition von Spekulanten gelingen, Preise von Waren ungewöhnlich hoch zu treiben, so ist dies doch für ein großes Gebiet auf die Dauer nicht möglich. Der Aufkäufer darf eine gewisse, nicht allzuhoch liegende Preisgrenze nicht übersteigen, wenn er nicht schließlich selbst Verlust erleiden will. Bei genügend entwickeltem Verkehr wirkt der A. im ganzen vorteilhaft, indem er eine angemessene zeitliche und örtliche Ausgleichung von Mangel u. Überfluß und damit eine größere Preisstetigkeit hervorruft.