MKL1888:Adiáphora
[118] Adiáphora (griech.), gleichgültige Dinge, d. h. solche, die weder angenehm noch unangenehm für das Gefühl, weder lobens- noch tadelnswert für das ästhetische und moralische Urteil sind. Dergleichen sind im moralischen Sinne nur solche rein mechanische oder im Zustand der (unverschuldeten oder verschuldeten) Bewußt- und Willenlosigkeit ausfließende Lebensäußerungen (Reflexbewegungen der Glieder, unwillkürliches Öffnen und Schließen des Auges, Regen des Fußes, der Hand, der Stimmwerkzeuge, Muskelbewegungen, Schlagen, Stoßen, Töten im Rausch, im Delirium), welche, weil sie ohne die Fähigkeit besonnener Überlegung im Zustand des Außersich- oder Nochnichtzusichgekommenseins erfolgen, in Wahrheit gar keine Handlungen sind und, da sie nicht als solche zugerechnet werden können, einer moralischen Beurteilung überhaupt gar nicht unterliegen. – Der sogen. adiaphoristische Streit entspann sich über „die Mitteldinge, die man ohne Verletzung göttlicher Schrift halten mag“ infolge des Leipziger Interim 1548, in welchem Melanchthon und seine Freunde in die Beibehaltung der bischöflichen Jurisdiktion und gewisser katholischer Kultusgebräuche (Bilder, Lichter, Chorhemden, lateinische Gesänge, Vesper etc.), welche auf Befehl Karls V. durch das Augsburger Interim wieder eingeführt werden sollten, eingewilligt hatten, während Flacius u. a. darin eine Verleugnung des evangelischen Glaubens sahen. Der mit Heftigkeit geführte Streit schied zuerst die strengen Lutheraner von den Melanchthonianern und wurde bis zur Feststellung der Konkordienformel fortgesetzt (näheres s. Interim). In einem zweiten adiaphoristischen Streit zwischen den Orthodoxen und den Pietisten aus Speners Schule handelte es sich um die Zulässigkeit von Spiel, Tanz, Theaterbesuch u. dgl., was jene als Mitteldinge verteidigten, diese aber, indem sie den Begriff A. überhaupt verwarfen, für des Christen unwürdig erklärten.