MKL1888:Ad referendum
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[131] Ad referendum (lat.), in der Rechtssprache: zur Berichterstattung, z. B. einen Vergleich a. r. annehmen.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 1 (1885), Seite 131 | |||
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[131] Ad referendum (lat.), in der Rechtssprache: zur Berichterstattung, z. B. einen Vergleich a. r. annehmen.