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MKL1888:Ablehnung

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Ablehnung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Ablehnung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 1 (1885), Seite 46
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Ablehnung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 46. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Ablehnung (Version vom 28.04.2021)

[46] Ablehnung der Ausübung gewisser amtlicher Funktionen überhaupt oder im einzelnen Fall, insbesondere die A. der Übernahme einer Vormundschaft (s. d.), kann in der Regel nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen stattfinden. Von dieser Selbstablehnung ist die von seiten eines Dritten ausgehende A. zu unterscheiden, welche namentlich gegenüber einem Richter, einem Geschwornen oder einem Schöffen eintreten kann (vgl. Richter, Schwurgericht, Schöffen).