[144]Den „Freunden der Gartenlaube“ in Moskau zur Nachricht, daß die „Deutschen Blätter“ allerdings besonders bestellt werden müssen, wenn das Postamt sich dieselben aber bezahlen läßt, es auch zur Lieferung verpflichtet ist. Wahrscheinlich hat der betreffende Beamte es unterlassen, das Beiblatt in Deutschland besonders zu bestellen; machen Sie ihn gefälligst darauf aufmerksam, daß dies nöthig sei, um es zugeschickt zu erhalten.