Hervorragende Persönlichkeiten in Dresden und ihre Wohnungen: Ludwig Gebhard von Hoym
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Hans Ernst Knoch → |
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[19] Nr. 19. Hoym, Ludwig Gebhard, Reichsfreiherr v., 1631–1711, erfreute sich schon bei Johann Georg III., noch mehr bei dessem Nachfolger großer Beliebtheit und wurde von letzterem zum Kammerdirektor und Geh. Rat ernannt. Weil er aber aus Eigennutz die Gunst Johann Georgs IV. mißbraucht und sich widerrechtlich sehr bereichert hatte, ließ ihn August der Starke bald nach seinem Regierungsantritt 1694 auf dem Königstein gefangensetzen und gegen ihn einen Rechtsstreit beginnen. 1696 wurde dieser gegen eine Zahlung von 200 000 Talern niedergeschlagen und der Gefangene nicht nur aus seiner Haft entlassen, sondern auch in sein vorher innegehabtes Amt wieder eingesetzt. 1711 starb er im Ruhestande.
Nach seiner Rückkehr vom Königstein hatte H. ein am Ende der Kreuzgasse dem Fraumutterhause gegenüberstehendes Gebäude angekauft, das früher in kurfürstlichem Besitz gewesen war. Höchstwahrscheinlich hat der Kammerdirektor nicht nur dieses Haus bewohnt, das 1704 abbrannte, sondern vermutlich auch den an seiner Stelle errichteten Neubau, der seit 1712 dem Grafen v. Werthern gehörte und im Juli 1760 ebenfalls durch Feuer zerstört wurde. Auf seinem Raume entstand von 1768–1770 das noch heute vorhandene Gewandhaus, seit 1890 Kreuzstraße 23 (O.-Nr. 377).