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Seite:Heft25VereinGeschichteDresden1918.djvu/39

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Aus den Geschoßbücherauszügen ergibt sich, daß der hochverdiente Dresdner Geschichtsschreiber Eigentümer von zwei hiesigen Wohngebäuden war. Beide befinden sich noch heute an der Großen Brüdergasse und zeigt das eine von W. erworbene Haus die Nummer 18 (O.-Nr. 713), das 1660 erkaufte die Nummer 20 (O.-Nr. 712). Wahrscheinlich hat der Chronist zunächst das ersterwähnte Gebäude bewohnt, später aber das Nachbarhaus, das nach seinem Tode noch lange im Besitz seiner Erben geblieben ist.


Nr. 19. Hoym, Ludwig Gebhard, Reichsfreiherr v., 1631–1711, erfreute sich schon bei Johann Georg III., noch mehr bei dessem Nachfolger großer Beliebtheit und wurde von letzterem zum Kammerdirektor und Geh. Rat ernannt. Weil er aber aus Eigennutz die Gunst Johann Georgs IV. mißbraucht und sich widerrechtlich sehr bereichert hatte, ließ ihn August der Starke bald nach seinem Regierungsantritt 1694 auf dem Königstein gefangensetzen und gegen ihn einen Rechtsstreit beginnen. 1696 wurde dieser gegen eine Zahlung von 200 000 Talern niedergeschlagen und der Gefangene nicht nur aus seiner Haft entlassen, sondern auch in sein vorher innegehabtes Amt wieder eingesetzt. 1711 starb er im Ruhestande.

Nach seiner Rückkehr vom Königstein hatte H. ein am Ende der Kreuzgasse dem Fraumutterhause gegenüberstehendes Gebäude angekauft, das früher in kurfürstlichem Besitz gewesen war. Höchstwahrscheinlich hat der Kammerdirektor nicht nur dieses Haus bewohnt, das 1704 abbrannte, sondern vermutlich auch den an seiner Stelle errichteten Neubau, der seit 1712 dem Grafen v. Werthern gehörte und im Juli 1760 ebenfalls durch Feuer zerstört wurde. Auf seinem Raume entstand von 1768–1770 das noch heute vorhandene Gewandhaus, seit 1890 Kreuzstraße 23 (O.-Nr. 377).


Nr. 20. Knoch, Hans Ernst, 1641–1705, kurfürstlicher Geheimer Rat und Oberkonsistorialpräsident, trat nach Beendigung seiner Universitätsstudien in den sächsischen Staatsdienst, wurde 1667 Hofrat, bald darauf Gesandter in Mainz, dann in Darmstadt, 1676 militärischer Erzieher der beiden Söhne Johann Georg III., Johann Georg und Friedrich August. 1685 begleitete K. den erstgenannten Prinzen auf seiner europäischen Reise und übernahm 1686 im Oberkonsistorium das Amt des Präsidenten, das er einige Jahre vor seinem Tode niederlegte. Sowohl August der Starke wie auch dessen Vater haben dem hohen Staatsbeamten K. dauernd ihre Gunst bewahrt.

Seine Wohnung hatte er in dem von ihm 1688 erkauften Gebäude, das am Anfange der Inneren Pirnaischen Gasse (jetzt Landhausstraße) an der linken Seite stand und der Familie fast 90 Jahre verblieben ist. 1760 brannte es mit ab. An seiner Stelle befindet sich seit 1798 das Haus Landhausstraße 7 (O.-Nr. 154).

K. besaß auch den sogenannten „Hartmannschen Garten vor dem Pirnaischen Thore unweit der Elbe gelegen“, der von ihm sehr wahrscheinlich als Sommerfrische benutzt worden sein mag.