BLKÖ:Perthaler, Johann Ritter von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 22 (1870), ab Seite: 39. (Quelle) | |||
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[40] Lösung von „Problemen“ zu jenen Aufgaben gehörten, denen er sich mit wahrer Leidenschaft und einer von keinem Hinderniß zurückschreckenden Energie unterzog“. Auch war er nebenbei in seinem Fache schriftstellerisch thätig. Als Mitglied des juridisch-politischen Lesevereins gehörte er zur liberalen oder, richtiger gesagt, zu jener Partei, welche die Unerträglichkeit des bisherigen politischen Druckes fühlend, in ihrer Weise thätig war, den Weg angemessenerer, der Würde des Großstaates entsprechenderer Institutionen anzubahnen. Während des Jahres 1848 verhielt er sich selbst mehr beobachtend, und als die Fluthen der Bewegung alle Dämme der Ordnung durchbrachen, stellte er sich auf die Seite derjenigen, welche vor Allem das Aufhören der chaotischen Zustände im Innern und die Wiederherstellung von Oesterreichs Machtstellung nach außen selbst um den Preis eines vorübergehenden, ebenfalls abnormalen Zustandes herbeiwünschten. Während der Belagerung von Wien durch Jellačić und Windisch-Grätz wohnte er in Enzersdorf bei Wien, in der Villa des Freiherrn von Pratobevera, nachmaligen Justizministers, in dessen Familie er schon im Jahre 1843 eingeführt worden war. Bezüglich der im Süden bedrohten Integrität des Reiches erklärte er sich bei Beginn des italienischen Feldzuges in einem damals gedruckten, „Die Chiesa-Linie“ betitelten Aufsatze zu einer Concession bereit, die dann freilich durch die siegreichen Schlachten RRadetzky’s überflüssig, dem Verfechter dieser Idee aber, nachdem die Lombardie im Sturmschritt zurückerobert worden, von Vielen übelgedeutet wurde. Zu Anbeginn des Jahres 1849 trat P. bei dem Justizministerium in Verwendung und erhielt auch im Jänner g. J. von Minister Bach aus Kremsier ein Decret, welches ihn, der als Fachschriftsteller, insbesondere aber als Verfasser von mehreren in der „Wiener Zeitung“ abgedruckten publicistischen Aufsätzen schon bekannt war, in ehrenvoller Weise mit der Vertretung der Regierungsansichten, namentlich im Gebiete der Justizreform, in der officiellen Zeitung beauftragte. Die Idee, welche P. bei seinen publicistischen Arbeiten vor Allem leitete und verfocht war: die Weckung und Kräftigung des Bewußtseins der Zusammengehörigkeit aller die Monarchie bewohnenden Völker, daher ihn auch der ebenso unzeitgemäße als höhnische Witz den „Erfinder des österreichischen Bewußtseins“ nannte, wobei es freilich traurig genug ist, zu sehen, daß etwas, was sich doch von selbst verstehen und von jedem mit politischen Zuständen nur einigermaßen Vertrauten längst begriffen werden sollte, erst erfunden werden soll. Die publicistische Thätigkeit Perthaler’s bahnte ihm den Weg in das Frankfurter Parlament, in welches er als Ersatzmann des Obersten Franz von Mayern [Bd. XVII, S. 185, in den Quellen] gewählt wurde. Daselbst trat er nicht als Redner, wohl aber durch eine seinen und den damaligen Standpunct der deutschen Frage völlig kennzeichnende Schrift auf. Der Abgeordnete Welcker hatte nämlich den Antrag, ein Erbkaiserthum einzuführen, gestellt, der mit einer Mehrheit von nur 4 Stimmen zum Beschlusse erhoben wurde. Als nun P., der zwar auf der Liste der Redner stand, gleich mehreren Anderen nicht zu Wort kam, veröffentlichte er an Stelle der nicht gehaltenen Rede die Schrift: „Das Erbkaiserthum Kleindeutschland“. Das in den Quellen mitgetheilte Motto, welches P. in das [41] „Parlamentsalbum“ schrieb und an der Spitze der genannten Broschüre steht, bezeichnet den großdeutschen Standpunct Perthaler’s in dieser trotz des unter Brudervölkern stattgehabten Blutvergießens im Jahre 1866 heut noch immer schwebenden Frage. Nach seiner Rückkehr von Frankfurt trat P. im Mai 1849 als Concipist in das Justizministerium ein, in welchem er dem Hofrathe Freiherrn von Pratobevera beigegeben, an den damaligen Organisirungs- und Gesetzgebungsarbeiten theilnahm. Als die Geschwornengerichte in’s Leben traten, wurde Perthaler im Februar 1850 Staatsanwaltschafts-Substitut bei dem Wiener Landesgerichte, blieb jedoch bei dem Justizministerium in Verwendung. Später kehrte er auf seinen Posten bei der Staatsanwaltschaft zurück und wurde Referent bei dem Wiener Landesgerichte. In der Zwischenzeit, 1849–1853, bestand er überdieß die Advocatenprüfung mit ausgezeichnetem Erfolge, trat über des Freiherrn von Pratobevera Empfehlung nach dem Austritte des Baron Heinrich von Handel von dem Amte eines Erziehers bei Hofe an dessen Stelle als Lehrer der Brüder Sr. Majestät des Kaisers, aus welcher Function seine nachmalige Vertrauensstellung zu Erzherzog Ferdinand Max abzuleiten ist, und besorgte die Geschäfte des Secretariates bei dem Baue der Votivkirche. Im Jahre 1853 übernahm P., von dem Erzherzog beauftragt, die administrative Leitung und Durchführung des Votivkirchenbaues. Er unternahm im Interesse dieser Angelegenheit Reisen nach Deutschland und Italien, übergab in Rom dem König Ludwig von Bayern die Concurrenzpläne für das aufzubauende monumentale Gotteshaus zur Begutachtung und begab sich gleichfalls im Interesse dieser Angelegenheit für kurze Zeit nach Paris, als im Jahre 1856 die Frage wegen des Niederreißens der Stadtwälle auftauchte, verfaßte er eine Denkschrift, durch welche er, von einem höheren Gesichtspuncte ausgehend und die Stadterweiterung in’s Auge fassend, diese Angelegenheit auf die Tagesordnung setzte und die zu Ende 1857 decretirte Umstaltung der Residenz schon damals vorbereitete. Die retrogaden Maßnahmen, welche mittlerweile im Justizministerium statthatten und durch welche die in den Jahren 1849 und 1850 angebahnten zeitgemäßen Reformen wieder beseitigt wurden, brachten P., der an jenen Reformen seinen werkthätigen Antheil hatte, in eine mißliche Stellung zur Regierung, welche jedoch durch seine Dienstleistung bei dem Erzherzog nichts weniger als bedroht war, er blieb indeß ununterbrochen seinen Ideen treu, publicistisch thätig. Unter diesen Umständen war ihm die Berufung des Erzherzogs, als dieser die Stelle eines General-Gouverneurs von Lombardei-Venetien angenommen, ihm nach Mailand zu folgen, eine höchst willkommene. Er begab sich im Sommer 1857 dahin und blieb daselbst bis zur Auflösung des General-Gouvernements im April 1859, worauf er nach Wien zurückkehrte. Er hatte die Absicht, über seine Wirksamkeit an der Seite des Erzherzogs in Italien, welche von mancher Seite angefochten worden, eine Denkschrift durch den Druck zu veröffentlichen, welche über manche entstellte Seite Licht verbreiten sollte. Wie von glaubwürdiger Seite berichtet wird, war diese Denkschrift auch von ihm ausgearbeitet, die Gründe, warum sie nicht gedruckt worden, sind, wenn wohl zu vermuthen, doch nicht aufgeklärt worden. Während seines Aufenthaltes [42] an der Seite des Erzherzog-General-[Gouverneurs in Italien war er zum Sectionsrathe befördert und nach seiner Rückkehr nach Wien dem Ministerium des Innern zugetheilt worden. Er trat aber diese Stelle gar nicht an, sondern wurde über sein Ersuchen dem Richterstande zurückgegeben und zum Rathe bei dem Oberlandesgerichte in Wien ernannt. Die Verhandlungen des im Sommer 1860 einberufenen verstärkten Reichsrathes, welche die wichtige Frage der Neugestaltung Oesterreichs zum Gegenstande hatten, drängten P. wieder auf das publicistische Gebiet, auf dem er sich seit jeher am heimischesten fühlte. Es erschienen damals von ihm die zwei Staatsschriften: „Poliogenesis“ und „Neun Briefe“ (irrig hie und da als „Neue Briefe“ betitelt), welche nicht geringes Aufsehen erregten, das noch dadurch erhöht wurde, daß der Verfasser ungenannt geblieben war und sein Geheimniß zu bewahren wußte. Erst, als Ritter von Schmerling an die Spitze des Cabinets – als der erste und einzige „Staatsminister“ Oesterreichs – trat, gab sich P. als Autor zu erkennen. Er wurde nun seiner Dienstleistung bei dem Oberlandesgerichte enthoben, um sich ausschließlich den großen politischen Fragen und ihrer Lösung widmen zu können. Von dem vollen Vertrauen des Staatsministers beehrt, nahm er an dem Verfassungswerke, wie es sich damals einwickelte, werkthätigen Antheil. Aus seiner Feder flossen zu jener Zeit die wichtigeren Staatsschriften, unter anderen die Thronrede vom 4. Mai 1861. Der Staatsminister selbst würdigte diese verdienstliche Thätigkeit P.’s, indem er an dem Tage, an welchem die Verfassung publicirt wurde (27. Februar), ein eigenhändiges Schreiben an ihn richtete, in welchem er ihm für „den entscheidenden Antheil“, den er „an dem Zustandekommen des Verfassungswerkes“ genommen, indem er „sein seltenes Talent mit unbedingter Hingebung und unermüdeter Thätigkeit demselben gewidmet“, aus „voller Seele und mit warmen Herzen“ dankte. Wenige Monate später erhielt P. mit Allerh. Handschreiben vom 8. Mai 1861, indem er früher schon (24. April 1856) mit dem Franz Joseph-Orden ausgezeichnet worden, den Orden der eisernen Krone 3. Classe, dem statutengemäß im September desselben Jahres die Erhebung in den erbländischen Ritterstand folgte. Welch eine Zukunft lag noch vor dem erst 46jährigen Manne. Einen Augenblick lang, bevor die Combination mit dem Grafen Wickenburg gefunden war, hieß es sogar, Perthaler werde das Marineministerium übernehmen. Zu Anfang des Februars 1862 fühlte er sich bereits unwohl und äußerte sich darüber auch zu seinen Freunden; aber immer noch meinte er, das Uebel zu bezwingen. Dasselbe nahm aber so zu, daß er seit dem 6. nicht mehr das Haus verließ. Nach einigen Tagen mußte er sich schon niederlegen; das typhöse Fieber, an dem er darniederlag, entwickelte sich nun rasch, und am 11. März um 6 Uhr Abends erlag er dem Gedärmbrande. Es bleibt nur mehr übrig, jene rechtswissenschaftlichen Abhandlungen anzugeben, die er während der Jahre 1843–1846 in der Wagner’schen „Zeitschrift für Rechtsgelehrsamkeit“ und in Wildner’s „Jurist“ veröffentlicht hat; in ersterer: „Zur Theorie der Verjährung“ (1842, Bd. II, S. 29); – „Die Familie und die natürlichen Kinder in ihrem wechselseitigen Rechtsverhältnisse“ (1843, Bd. II, S. 197 u. 261); – „Zur Polemik gegen die Verneinungsmaxime im österreichischen Civilprocesse“ (1845, Bd. I, [43] S. 220); – „Im Civilprocesse kann das Verneinungsunwesen beseitigt, die Verhandlungsmaxime erhalten und das mündliche Verfahren eine Wahrheit werden“ (1846, Bd. II, S. 465); – im Jurist: „Zur Theorie der Verzichtleistung auf das Erbrecht“ (Bd. IX, S. 410). Reich ist sein schriftlicher Nachlaß, der alle seine Correspondenzen an die allgemeine Zeitung, seine publicistischen Aufsätze für die verschiedenen Blätter, Entwürfe zu Denkschriften u. dgl. m. enthält.
Perthaler, Johann Ritter von (Abgeordneter des Frankfurter Parlaments im Jahre 1849 und publicistischer Schriftsteller, geb. zu Olang im Pusterthale Tirols 31. October 1816, gest. zu Wien 11. März 1862). Ein Sohn des Landgerichts-Arztes Dr. Joseph Perthaler (gest., 92 Jahre alt, zu Hölting in Tirol im Jahre 1869), aus dessen Ehe mit Elisabeth Stöckl. Da der Vater einige Zeit in Steiermark seine Praxis ausübte, so geschah es, daß der Sohn die vier Gymnasialclassen in Judenburg besuchte. Dann setzte er die Studien in Salzburg fort und bezog im Jahre 1834 die Innsbrucker Hochschule, wo er die philosophischen und die ersten zwei Jahre der juridischen Studien hörte, worauf er sich im Herbste 1838 nach Wien begab, wo er die Rechte beendete. Im Jahre 1842 erlangte er die juridische Doctorwürde und veröffentlichte aus diesem Anlasse die Abhandlung: „Recht und Geschichte. Zur encyklopädischen Einleitung in das Studium der juridisch-politischen Wissenschaften“ (Wien 1843), welche bei Gelegenheit seiner öffentlichen Doctorpromotion vertheilt werden sollte, durch Umstände aber, die nicht vorauszusehen waren – wie es in der Vorrede heißt – dieser ursprünglichen Bestimmung entzogen wurde. Nun trat Perthaler, als Concipient in die Kanzlei des Advocaten Dr. August Budinski ein, wo er nach dessen Zeugnisse „eine staunenerregende Arbeitskraft entwickelte und die Entwirrung verwickeltster Fälle, die- Ritterstands-Diplom ddo. Wien 8. Juli 1861. – Botzner Zeitung 1862, Nr. 33. – Fremden-Blatt von Gustav Heine (Wien, 4°.) 1862, Nr. 71. – Constitutionelle österreichische Zeitung (Wien) 1862, Nr. 118. – Wiener Zeitung 1862, im Beiblatt[WS 1]: Wiener Tagespost, Nr. 60. – Perthaler’s Gedenkblatt im Frankfurter Parlaments-Album. In das im Verlage von J. Schmerber zu Frankfurt a. M. 1849 erschienene „Parlaments-Album. Autographirte Denkblätter der Mitglieder des ersten deutschen Reichstages“ (gr. 4°.) S. 108, schrieb Perthaler das Folgende: Im ersten germanischen Weltalter ist das deutsche Kaiserthum durch alle Stadien hindurchgegangen. Seine Form ist morsch geworden und zerbrochen; sein Inhalt ist erschöpft. Nur galvanisches Scheinleben wäre es, was man in dem politischen Leichnam noch zu wecken vermöchte. – Die Schwelle des zweiten germanischen Weltalters darf das deutsche Volk nicht mit der entgeistigten Wiederholung eines abgeschlossenen Lebensprocesses betreten. Die Geschichte kennt nur das Sein im Werden. – Ein abgenütztes Princip im Staatsleben ist der Mechanismus, die Monarchie der Monarchien seine neueste Caricatur. Wer kann glauben, daß der Keim eines neuen Werdens in dem abenteuerlichen Gedanken einer Monarchie der zweiten Potenz zu finden sei? Von Anbeginn wäre diese zweite Potenz gleichbedeutend mit staatlicher Impotenz. Nach organischer Gestaltung ringt der Genius der Zeit; sie muß das neue Lebensgesetz der vereinigten Staaten von Großdeutschland sein. Frankfurt am Main den 31. März 1849. Dr. Perthaler, Parl. Mitgl. für Wien. – Wappen. Gevierteter Schild. 1 und 4: in Gold ein einwärts aufgerichteter schwarzer Bär mit offenem rothbezungtem Rachen; 2 und 3: in Schwarz ein sechsstrahliger goldener Stern. Auf dem Schilde ruhen zwei gekrönte zueinander gekehrte Turnierhelme. Aus der Krone des rechten Helms wächst der nach innen gewandte Bär von 1 und 4; auf jener des linken steht ein schwarzer, mit dem goldenen Stern von 2 und 3 belegter Adlerflug. Die Helmdecken sind durchgehende schwarz mit Gold belegt.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Beiblattt.