Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 18
Johann Albert Heinrich Reimarus Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden | |
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des Blitzes verhütet werde. Stößt sie aber nahe an die öbere Bedeckung des Daches, oder ist sonst die Nähe von dem Ableiter nicht zu vermeiden, und hielte man es also für nöthig, ihr eine Verbindung mit der Ableitung zu geben, so müßte sie doch nicht bloß oberwärts, sondern auch nach unten zu, verbunden werden, damit der Blitz hier keinen gewaltsamen Durchbruch suche. Dazu mögte man sich, wo die Verbindung durch die Mauer hingehen muß, wie gesagt, eines Stückes einer bleiernen Regenröhre bedienen, welche entweder unmittelbar mit jenen inwendigen Stangen u. d. gl. und mit dem äussern Ableiter verbunden werden, oder durch welche man ein anderes Metall, z. B. einen dicken Messingdrath zur Verbindung hindurch gehen lassen kann. Es ist auch nicht nöthig, diese Verbindung unten, an das äusserste Ende jener inwendigen Strecke, anzufügen, weil der Blitz sie schon da verlassen würde, wo er zu einer bessern Ableitung geführt wird. - Da aber auch dieses selten thunlich ist, z. B. wo verschiedene Stangen hie und da versteckt liegen, so muß man nur aussen eine desto reichlichere Ableitung, oder deren mehr an verschiedenen Enden anlegen, so wird sich der Blitz nicht daneben eine unvollkommenere Bahn suchen, die ihn nicht ohne Hinderniß zur Erde führte, oder dabey er durch widerstehende Körper, Holz und Steine, durchbrechen müßte. - Metallene Klingel-Dräthe, wenn sie eine lange Strecke herunter gehen, können auch veranlassen, daß der Strahl, mittelst eines Durchbruches, daran einen Nebenweg suche. Man lasse sie also nicht nahe bey der Stelle, wo aussen der Ableiter herunter geht, anbringen: man
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