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Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 19

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Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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nehme nur, wo es nöthig ist, Metalldrath dazu, und verbinde die übrige Strecke mit Schnüren. Besonders lasse man am Ende keinen Metalldrath über ein Bette, oder wo sich neben der Wand ein Mensch mit seinem Kopfe befinden könnte, herabhängen. – Bey den äussern Strecken von Metall findet sich weniger Schwierigkeit. Den Neben-Gräten am Dache wird der Blitz nicht leicht nachlaufen, weil er von dort noch zu viel Widerstand bis zur Erde findet; es mögte denn seyn, daß er mit einem kleinen Durchbruch, z. B. durch ein Gesimse, weiter herunterleitendes Metall anträfe. Zur Sicherheit, und zumahl wenn es weit heruntergehende Strecken sind, können indessen auch die untern Enden derselben mit einander und mit dem Ableiter verbunden werden. – Regenröhren aber, die eine lange Strecke weit herabgehen, und deren oberes Ende entweder mit einem metallenen Dache zusammenhängt, oder sonst an eine andere Strecke anliegt, über welche sich der Blitz zur Seite verbreiten kann, können zuweilen einen Nebenstrahl anlocken, der noch an ihrem untern Ende etwas verletzen würde. Daher müßte man in diesem Falle nicht bloß der einen, sondern auch den übrigen, oder wenigstens einem Paar derselben, an verschiedenen Seiten des Gebäudes, eine Ableitung zur Erde geben, welches jedoch nicht nöthig ist, wenn die andern Röhren bey einem mit Ziegeln gedeckten Dache weit genug von dem obern Metalle und von dem Ableiter entfernt sind, und wenn das Gebäude nicht von weitem Umfange oder so beschaffen ist, daß man einen unmittelbaren Anfall des Blitzes auf solche entfernte Ecken besorgen