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Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 17

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Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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oder Bley-Streifen. Wenn ja von diesen eine Fuge durch den Blitz aufgerissen würde; so geschähe es doch nicht mit einer solchen Erschütterung und Gefahr, als wenn Stangen aus einander gesprengt werden.


§. 5.
Wie Nebenwege des Strahls zu verhüten sind.

     Eine besondere Aufmerksamkeit ist noch darauf zu wenden, ob der Blitz auch einen Nebenweg nehmen und dadurch ins Gebäude hineinfahren könne. Dies geschiehet zwar nicht an einzelnen, zerstreuten, oder auch langen quer liegenden Metallen, durch welche ihm keine Bahn zur Erde bereitet würde: es kann aber in einigen Fällen, bey starken Wetterschlägen, und wo der Ableiter nicht geräumig, oder sonst mangelhaft ist, geschehen, wenn irgendwo eine Strecke Metall auf eine ziemliche Länge niederwärts führt, und entweder schon zusammenhängt, oder doch von dem Blitze, durch einen kurzen Zwischenraum von dem öbern Metalle oder von dem Ableiter, leicht mit einem abspringenden Nebenstrahle erreicht werden könnte, z. B. wo mehrere Regenröhren oder Gräten vom Dache herabgehen, oder wo eine eiserne Ofenröhre beym Dache hervorgeht, oder, wo inwendig unter dem Dache eiserne Hängewerke oder Stangen zur Bevestigung angebracht sind.

     Wenn nun dergleichen Strecke zur Seite inwendig im Gebäude vorhanden ist, so muß man den Ableiter an einer entfernten Stelle herabgehen lassen, damit ein Durchbruch