ADB:Zitzewitz, Jacob von
Herzogs Bogislav X. (s. A. D. B. III, 48) und der Pelagina v. Münchow geboren und bereits in jungen Jahren auf deutsche, französische und italienische Hochschulen geschickt, auf denen er 17 Jahre lang den Studien oblag, eine große Gelehrsamkeit erwarb, fremde Länder und Sitten gründlich kennen lernte und zahlreiche, einflußreiche Beziehungen anknüpfte. 1538 in die Heimath zurückgekehrt, begab sich Z. zuerst kurze Zeit in die Dienste Herzog Barnim XI. von Pommern-Stettin (A. D. B. II, 79), 1539 in die Herzog Philipp’s I. von Pommern-Wolgast (A. D. B. XXVI, 31). Binnen kurzem erkannte dieser Zitzewitz’s hervorragende staatsmännische Begabung, betraute ihn mit der Vertretung des Kanzlers sowie der Schlichtung besonders verwickelter außer- und innerpolitischer Streitigkeiten, entsandte ihn mit wichtigen Missionen auf die Reichstage nach Regensburg (1541), Nürnberg (1543) und Worms (1544) und 1543 auch zum Tage des Schmalkaldischen Bundes nach Speyer, wo Z. den Austritt Pommerns aus dem Bunde erklärte. Ohne sein Wissen, ja gegen seinen ausdrücklichen Willen ward Z. 1544 nach dem Tode Bischofs Erasmus v. Manteuffel von Herzog Philipp zum Bischof von Cammin nominirt, wodurch er mit Herzog Barnim, welcher den jungen Grafen von Eberstein (A. D. B. V, 582[WS 1]) vorgeschlagen hatte, in arge Feindschaft gerieth, die für Z. die unerquicklichsten Folgen zeitigte und ihn veranlaßte, selbst nach seiner Aussöhnung mit Barnim das ihm in der Folge mehrfach angebotene Statthalteramt im Bisthum abzulehnen. 1546 ward Z. vom Wolgaster Herzoge auf sechs Jahre zum Kanzler bestellt; sein Ruf war damals bereits so fest gegründet, daß er bei Hofe nur „Salomo“ genannt und ihm sämmtliche Geschäfte zur Erledigung zugeschoben wurden. Eine schwere Zeit brach nun über Z. herein, weil gerade damals Kaiser Karl V. (A. D. B. XV, 169) heftig erzürnt über die zweideutige Politik der pommerschen Fürsten nach der für ihn glücklichen Schlacht bei Mühlberg diesen mit ernster Strafe und Vergeltung drohte, wodurch das ganze Land in angstvolle Erregung gerieth. In ihrer Bedrängniß entsendeten Barnim und Philipp Z. in das kaiserliche Feldlager vor Wittenberg, später auch zum Reichstage nach Augsburg (1547), damit er den Kaiser versöhne. Mit besonderem Geschick und großem diplomatischen Talent entledigte sich Z. der eben so schweren, als auch gefährlichen Aufgabe, bewog dann durch eindringliche Beredsamkeit daheim die Stände zur Annahme der drückenden kaiserlichen Sühnebedingungen, wurde im December 1548 neuerdings zu Karl V. nach Brüssel gesendet und später mit Aufbringung des kaiserlichen Strafgeldes betraut, was ihm trotz heftigen Widerstrebens der Stände in überraschend kurzer Zeit gelang. Nachdem so die äußeren politischen Beziehungen [380] Pommerns sich günstiger gestaltet und wieder Ruhe in das Land eingezogen war, widmete Z. seine Thätigkeit der Bessergestaltung der in übelstem Zustande befindlichen inneren Verwaltung. Unermüdlich suchte er den langjährigen Zwist der Fürsten mit den Ständen, welcher auf beiden Seiten tiefgehende Erbitterung erzeugt hatte, beizulegen und nach einem wohlerwogenen, klardurchdachten Programm die Justiz-, Polizei- und Münzgesetzgebung gemäß den Reichstagbeschlüssen neu zu regeln, die Bestimmungen über das Landfriedensgesetz durchzuführen, die gänzlich unzulängliche Finanzverwaltung umzugestalten, die Wehrverfassung des Landes sowie Handel und Wandel zu heben. Im besonderen war Z. dabei auf eine Milderung der harten Lage der ärmeren Volksclassen bedacht. Nicht bloß auf den Landtagen und jährlichen Versammlungen der Räthe mußte Z. präsidiren, sondern auch meist persönlich die Verhandlungen mit den benachbarten Höfen führen und Pommern auf den Kreis-, Münz- und Theologentagen vertreten. So war Z. die Seele und treibende Kraft in den reformatorischen Bestrebungen nicht bloß für das Wolgaster, sondern auch für das Stettiner Land. Seine Bemühungen waren indessen von geringem Erfolge gekrönt, weil er bei den Fürsten weder Verständniß noch Unterstützung fand, auch bei den ungenügenden Hilfskräften und der Faulheit der Räthe die allzugroße Last seines Amtes, welche die Summe aller Staats- und Verwaltungsgeschäfte umfaßte, schließlich nicht mehr übersehen und bewältigen konnte. Dazu trat ihm der den Neuerungen abholde Adel feindselig und schroff gegenüber. Immerhin verhütete Z. durch sein unablässiges Drängen, daß das pommersche Staatswesen nicht in völligen Marasmus versank und bewirkte, daß sich der Wohlstand des Landes stetig hob. Verhältnißmäßig den meisten Erfolg erzielte Z. bei der Regelung der kirchlichen Verhältnisse, wo er mit der Errichtung eines Consistoriums nach seinen Vorschlägen durchdrang. Da Z. zu allem weder die erwachsenen Auslagen ersetzt noch die gemachten Versprechungen gehalten wurden, suchte er 1552 seine Entlassung nach und wurde nur durch eindringlichste Bitten Herzog Philipp’s zu längerem Ausharren im Kanzleramte bewogen. Mitten aus seiner friedlichen Thätigkeit 1552 herausgerissen und als Vertreter des Pommernherzogs zum Fürstentage nach Passau entsendet, wurde Z. dortselbst vom Kaiser beauftragt, im Namen Karl V. mit den kriegführenden Fürsten im Feldlager vor Frankfurt zu verhandeln und nahm dann am Abschlusse des Passauer Vertrages theil. 1553 ward er neuerdings vom Herzoge Philipp, welchen der Kaiser zum Unterhändler in den verwickelten Streitigkeiten zwischen Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg (A. D. B. I, 252), den Stiften Bamberg und Würzburg und dem Herzoge von Braunschweig ernannt hatte, als Stellvertreter zum Tage nach Frankfurt gesendet, wo Z. durch seinen Bruder Joachim, Albrecht’s Feldobersten, und durch den ihm befreundeten Grumbach (A. D. B. X, 9) nicht ohne Erfolg in friedlichem Sinne auf Herzog Albrecht einwirkte. Diese Gelegenheit führte Z. auch nach Ungarn, wo er bis zur äußersten Grenze vordrang und auf seiner Rückreise trostlose Berichte über die Lage des Reiches nach Hause sandte. Als 1556 die livländischen Wirren Pommern in ihre Kreise zu ziehen drohten, wußte Z. durch geeignete Maßregeln das Unheil abzuwenden, ferner gelang es ihm gleichzeitig, die Wahl des Prinzen Johann Friedrich (A. D. B. XIV, 317) zum Bischofe an Stelle des verstorbenen Martin v. Weiher durchzusetzen und damit das Bisthum endgültig dem Herzogshause zu sichern. 1558 legte Z., müde der gehässigen Angriffe seiner Feinde und der Undankbarkeit seines Fürsten trotz aller Bitten des Letzteren das Kanzleramt nieder und ward zum Hauptmann des Amtes Wolgast ernannt. Als solcher blieb er jedoch nach wie vor Philipp’s Berather, ward 1559 als Gesandter zum Reichstage nach Augsburg geschickt und dort zum Mitgliede des Reichsausschusses, der über die Erledigung der livländischen [381] Angelegenheit entscheiden sollte, gewählt. Als 1560 Herzog Philipp verstarb, ward Z. völlig zur Seite geschoben, da seine Widersacher, insbesondere Ulrich v. Schwerin (A. D. B. XXXIII[WS 2], 426) während der Minderjährigkeit des Prinzen zur Herrschaft gelangten. Er zog sich auf seine Güter zurück, von wo er im Stillen in regem Schriftverkehr mit dem jungen Fürsten, den Räthen und auswärtigen Fürstenhöfen blieb. Erst 1564, als Herzog Erich von Braunschweig [WS 3] seinen Durchzug durch Pommern nahm und der Ausbruch des nordischen Krieges dieses in eine sehr bedenkliche Lage brachte, wurde Z. wieder mitten in das politische Leben hineingezogen, 1565 mit wichtigen Aufträgen zur Vermittelung des Friedens zwischen Dänemark und Schweden nach Kopenhagen und Stockholm geschickt und 1567 zum Hauptmann von Uckermünde ernannt. Von 1566 ab wurde er wiederum Leiter der gesammten Politik Pommerns, da er die Gunst und das Vertrauen des inzwischen zur Herrschaft gelangten Herzogs Johann Friedrich in unbeschränktem Maaße besaß. Als dieser 1569 an Stelle Herzog Barnim XI. die Regierung in Stettin übernahm, folgte ihm Z. dorthin, sehr zum Verdrusse des in Wolgast regierenden Herzogs Ernst Ludwig (A. D. B. VI, 298) und ward zum Hofgerichtspräsidenten und „obersten Aufseher über die ganze fürstliche Regierung, Hof- und Haushaltung“ ernannt, sodaß er eine Machtfülle besaß, wie kein pommerscher Beamter vor oder nach ihm. 1570 präsidirte Z. neben Dr. Otto als officieller Vertreter Herzogs Johann Friedrich den Friedensverhandlungen der nordischen Mächte in Stettin und leitete die wichtigen Verhandlungen mit Brandenburg, welche Pommern neben anderem das Anfallsrecht auf die Neumark eintrugen. Ein von Z. vorgeschlagenes, aber verunglücktes Heirathsproject zwischen der Prinzessin Margarethe und dem dänischen Könige gab seinen zahlreichen Feinden eine Handhabe, wiewol ungerechtfertigt, ihn zu beschuldigen, Schmach und Schande über das Fürstenhaus gebracht zu haben. Gleichzeitig verloren ungezählte Familien, darunter Z. selber, infolge des jähen Zusammenbruchs der Loitze (A. D. B. XII, 320) ihr gesammtes Hab und Gut, wofür man im Lande ebenfalls gänzlich unbegründet Z. verantwortlich machte. Diesem vereinten Unglück, sowie den überaus boshaften Angriffen Herzogs Ernst Ludwig vermochte der körperlich vollkommen gebrochene und materiell ruinirte Mann nicht mehr zu widerstehen und machte am 10. März 1572 zu Stettin selbst seinem Leben ein Ende. Herzog Johann Friedrich aber ehrte Zitzewitz’s treue Dienste durch ein prunkvolles Begräbniß und ließ dessen Leichnam in der Marienkirche beisetzen. Mit Z. starb ein Staatsmann von ungewöhnlicher Begabung, welcher Pommerns Namen sowol bei Kaiser und Reich als im Auslande zu hohem Ansehen gebracht, welcher unermüdlich an der Größe und dem Gedeihen seines Vaterlandes und Fürstenhauses gearbeitet und diesem Streben in seltener Gewissenhaftigkeit Hab und Gut und die eigene Wohlfahrt geopfert hat. Zitzewitz’s Witwe und Kinder geriethen in die größte Bedrängniß, da Herzog Ernst Ludwig unter nichtigen Gründen die Z. verschriebenen Güter einzog.
Zitzewitz: Jacob von Z., Pommerns größter Staatsmann im Reformationszeitalter, wurde um 1507 als jüngster Sohn Kaspar’s v. Z. auf Muttrin, eines Rathes- Acten der königl. Staatsarchive zu Stettin und Königsberg und des Großherz. Mecklenb. Hauptarchivs zu Schwerin. – Jacob v. Z. auf Muttrin und Vorwerk von Lassan gesessen, ein pommerscher Staatsmann aus dem Reformationszeitalter von Dr. v. Stojentin, Baltische Studien, N. F. I, 145 bis 288. – Monatsblätter der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde, 1897, S. 41 u. f. – Blümke, Pommern während des nordischen 7jährigen Krieges, Baltische Studien XL und XLI. – Bartholomäus Sastrows Selbstbiographie von Mohnicke. – Joachim v. Wedels Hausbuch von v. Bohlen. – Barthold, Geschichte von Pommern. – Friedeborn, Chronik von Stettin. – Spahn, Verfassungs- und Wirthschaftsgeschichte von Pommern.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: 285
- ↑ Vorlage: XIII
- ↑ Erich II. „der Jüngere“ (1528–1584); Söldnerführer und Landesherr des Fürstentums Calenberg-Göttingen