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ADB:Wilbrand (1. Artikel)

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Artikel „Wilbrand, Graf von Oldenburg“ von Wilhelm Heyd in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 474–476, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wilbrand_(1._Artikel)&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:26 Uhr UTC)
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Wilbrand, Graf von Oldenburg[WS 1], Sohn des Grafen Heinrich II. von Oldenburg und der Gräfin Beatrix von Hallermund, † als Bischof von Utrecht am 27. Juli 1233. W. hatte den geistlichen Stand erwählt; eine gute Quelle, welche nur die Jahre nicht angiebt, läßt uns seine Laufbahn zurückverfolgen bis zu einer Propstei in Zütphen. Später begegnet uns W. als Kanonikus in Hildesheim. Sein dortiges Wirken unterbrach er im J. 1211 durch eine Pilgerreise ins heilige Land. Damals war die Herrschaft der Lateiner in Palästina auf einige wenige Städte und Burgen an der Küste beschränkt, so daß W. [475] Jerusalem nur unter saracenischem Geleit betreten konnte. Aber es wurden im Abendland von verschiedenen Seiten Kreuzfahrten zur Wiederaufrichtung des Königreichs Jerusalem geplant, so vom Kaiser Otto IV. und von dem Herzog Leopold VI. von Oesterreich. Eben diese Fürsten nun hatten dem W. geheime Aufträge gegeben, welche mit ihrem Vorhaben eng zusammenhingen. Sein ganzer Reisebericht verräth, daß die Pilgerfahrt zugleich eine Recognoscirungsfahrt war, bei welcher der größere oder geringere Grad der Festigkeit der besuchten Orte ein Hauptaugenmerk bildete. Auch der längere Aufenthalt Wilbrand’s in Kleinarmenien (Cilicien), dessen Beschreibung einen so lehrreichen Abschnitt jenes Berichts ausmacht, wurde ohne Zweifel veranlaßt durch Aufträge, welche W. im Namen Kaiser Otto’s an den armenischen König Leo II. zu bestellen hatte, parallel mit dem, was die gleichzeitig an demselben Hofe weilenden Gesandten des Herzogs von Oesterreich verhandelten. Man hatte allen Grund, auf Leo’s Bundesgenossenschaft für den nächsten Kreuzzug zu rechnen; denn der König war ein Freund der Deutschen, dies erfuhr in reichem Maaße W. selbst und konnte es bestätigen hören durch den Deutschordenshochmeister Hermann von Salza, welcher auf der Weiterreise nach Cypern und Palästina sein Gefährte wurde. Nachdem W. durch den Besuch der heiligen Stätten sein Pilgergelübde erfüllt hatte, kehrte er wahrscheinlich im J. 1212 nach Hildesheim zurück. Dort wurde er jedenfalls vor dem Anfang des Jahres 1219 zum Dompropst gewählt. Ein paar Jahre darauf ging er, dem Hoflager Kaiser Friedrich’s II. folgend, nach Italien. Es war um die Zeit, da im Namen dieses Kaisers der Erzbischof Albrecht von Magdeburg als Legat in der Lombardei, der Romagna und der Trevisaner Mark waltete (1222–24). Friedrich wies ihm eine Hülfskraft zu in der Person Wilbrand’s, und dieser blieb in Reichsgeschäfte verstrickt so lange fort, daß er glaubte, sich deshalb bei seinem Capitel entschuldigen zu müssen, während der Kaiser zu weiterer Begütigung der Hildesheimer Kirche zwei kostbare Seidenstoffe sandte. – Wahrscheinlich gegen Endes des Jahres 1225 wurde W. auf den Bischofssitz von Paderborn erhoben, von welchem aus er dann im J. 1226 auf kürzere Zeit auch die Verwaltung der erledigten Bisthümer Münster und Osnabrück besorgte. Schon hier zeigte sich W. als tapferer Vertheidiger bischöflicher Rechte, indem er den alten Streit der Paderborner Bischöfe mit den Grafen Volkwin IV. und Adolf I. von Schwalenberg (alte Waldeckische Linie) durch deren Unterwerfung zu Ende führte (14. April 1227). Noch eine viel schwerere Aufgabe wartete seiner bei der Versetzung nach Utrecht. Hier hatte Bischof Otto II., als er an der Spitze eines glänzenden Heeres gegen die von dem Ritter Rudolf von Koevorden geführten friesischen Bauern von Drenthe zu Felde zog, durch Versinken ins Moor (28. Juli 1227) den Tod und eine schmähliche Niederlage erlitten. Diese Scharte auszuwetzen schien den Grafen Gerhard von Geldern und Florentius von Holland niemand geeigneter als ihr Verwandter W. v. O. Sie lenkten die Wahl auf ihn. Von Kaiser und Papst bestätigt, von König Heinrich (VII.) investirt (Donauwerth, Juli 1228) hielt W. seinen Einzug in Utrecht am 20. August 1228. Er säumte nicht, dem Rachedurst der bischöflichen Ministerialen genug zu thun; mit sechs Heerhaufen, deren stärksten er selbst anführte, eröffnete er den Kampf gegen die Aufständischen, welche nach kurzem Widerstand der Uebermacht wichen und sich den von W. dictirten Friedensbedingungen fügten. Freilich dauerte dieser Friede nicht lange. Schon im J. 1229 setzte sich Rudolf von Koevorden durch Verrath wieder in den Besitz seiner Stammburg, die er hatte aufgeben müssen, und behauptete sie gegen ein bischöfliches Belagerungsheer. Auch die Friesen von Drenthe erhoben sich aufs neue zur Abwehr der bischöflichen Machtansprüche. Einen Augenblick ruhte der Kampf, um Waffenstillstandsverhandlungen [476] Platz zu machen. Inmitten dieser nun wurde Rudolf von des Bischofs Leuten ergriffen und hingerichtet (1230); W. selbst scheint wenigstens nicht alles aufgeboten zu haben, um diese Frevelthat zu verhüten. Sie befreite ihn von seinem Hauptgegner, nützte ihm aber doch wenig. Denn die Drenther beharrten im Aufstand, und W. war in zwei Feldzügen, welche er in den Jahren 1230 und 1232 gegen sie führte, wenig vom Glück begünstigt. Er starb, ohne diesen Kampf zu Ende geführt zu haben. Als Todestag steht der 27. Juli unbestritten fest. Das Todesjahr kann nicht 1234 sein, wie Laurent nach dem Vorgang von Andern annimmt; es muß vielmehr 1233 als solches gelten (so schon Heda), da Wilbrand’s Nachfolger Otto III. schon am 5. Mai 1234 als erwählter Bischof von Utrecht erscheint.

Einen kurzen Abriß seiner Laufbahn geben die Gesta episc. Traj. (s. unten) S. 415 f.; eine vollere Lebensgeschichte liefert Laurent in seiner ersten Ausgabe des Reisebuchs S. 33–40. – Die Pilgerfahrt beschreibt W. selbst, lat. Orig. zweimal herausg. v. J. C. M. Laurent, einmal mit Uebersetzung und Anm. Hamburg 1859, dann ohne die Uebersetzung in seinem Buch: Peregrinatores medii aevi quatuor. Lips. 1864, p. 159–190. – Für die Hildesheimer Zeit vgl. Lüntzel, Gesch. d. Diöcese und Stadt H., 2, 40 f. – Döbner[WS 2], Urk.-B. d. Stadt H., 1, 44, 46. – Janicke, Urk.-B. des Hochstifts H., Bd. 1, s. d. Reg. – Mecklenb. Urk.-Buch 1, Nr. 265, 276. – Für die Paderborner Zeit: Schaten, annal. Paderborn. T. 1, p. 1014–1026. – Westfäl. Urk.-B. 4, S. 102 f. und sonst. – Osnabrücker Urk.-B., Bd. 2, Nr. 208, 210, 211, 214, 215, 229. – Ledebur im Archiv f. Gesch. des preuß. Staats 12 (1833), 369–381, und dazu Winkelmann, Friedrich II. in Jbb. d. d. Gesch. S. 472, A. 4. – Für die Utrechter Zeit: Gesta episcoporum Trajectensium in Mon. Germ. SS. XXIII, p. 415–426 (Hauptquelle Winkelmann’s a. a. O. S. 509–511); Beka et Heda de episcopis Ultraject. 1643. (Beka p. 72–75. Heda p. 204 f.); Bondam, charterboek der hertogen van Gelderland p. 367 f., 374 f., 386. Oorkondenboek van Holland en Zeeland 1, 183, 184 f., 194.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Über diese Person existiert in Band 43 ein weiterer Artikel.
  2. Richard Doebner (1852–1911), Staatsarchivar in Berlin, Hildesheim und Hannover.