ADB:Weinsberg, Konrad von (kaiserlicher Staatsmann)
Sigismund’s und nahm durch seine Brauchbarkeit in Steuer- und Münzangelegenheiten am Hofe des stets geldbedürftigen Fürsten eine einflußreiche Stellung ein. Nach dem Aussterben der Reichserbunterkämmerer von Falkenstein hatte König Sigmund als Markgraf von Brandenburg am 19. April 1411 Konrad und seinen Vater mit dem Unterkammermeisteramt des Reichs belehnt. Konrad wohnte bereits der zweiten Wahl Sigmund’s zum römischen König am 21. Juli 1411 zu Frankfurt bei; in der zweiten Hälfte des Jahres 1414 ist er ständig in seiner Umgebung und begleitet ihn auch zum Concil nach Constanz. Neben ihm waren am königlichen Hofe thätig seine Schwäger Albrecht von Hohenlohe und dessen Bruder, der Bischof Georg von Passau, der Kanzler des Königs. 1415 betheiligte sich Konrad am Krieg gegen den geächteten Herzog Friedrich von Oesterreich. Am 23. Juni des Jahres übertrug ihm Sigmund die Erhebung der Judensteuern und Judengefälle im ganzen römischen Reich, am 20. April 1416 die Strafgewalt über die missethätigen Juden in Deutschland. Besonders wurde Konrad am 14. Februar 1418 mit der Erhebung des sogenannten Bullengeldes betraut, einer Judensteuer zur Belohnung der Bemühungen des Königs um die Bestätigung ihrer Privilegien durch Papst Martin V. Die Leitung dieser planmäßigen Besteuerung war in seine Hand gelegt; von ihm wurden Steueragenten in die einzelnen Steuerbezirke ausgesandt; er selber ging zu den schwäbischen Städten, ferner nach Meißen, Thüringen und Niedersachsen, hatte jedoch mit mannichfachen Schwierigkeiten, zumal von territorialfürstlicher Seite zu kämpfen. In den zwanziger Jahren war Konrad besonders viel in der Umgebung des Königs auf den Reichstagen und sonst, wurde auch von ihm zu mancherlei politischen Sendungen gebraucht. So wurde er 1426 von Sigmund und den Kurfürsten zu König Erich von Dänemark gesandt, um diesen zur Theilnahme am Krieg gegen die Hussiten zu bewegen und einen Waffenstillstand zwischen ihm und den Grafen von Holstein zu vermitteln; die Mission scheiterte aber vollständig. Daneben hatte Konrad in der Verfolgung seiner privaten Angelegenheiten manchen Widerstand zu bekämpfen. Er machte als Erbe des Unterkämmereramtes nach dem Aussterben der Herren von Falkenstein unbegründeterweise auch Ansprüche auf den Hausbesitz derselben, die Herrschaften Minzenberg, Königstein und Falkenstein; zwar wurden sie ihm 1420 vom Hofgericht zugesprochen, und er mit ihnen am 6. Januar 1421 vom König belehnt; aber trotz allen Geboten Sigmund’s, und trotzdem noch 1444 eine günstige Entscheidung des Hofgerichts für ihn erging, konnte er nicht in den Besitz der Herrschaften gelangen. Ernster waren seine Kämpfe wegen der Stadt Weinsberg. Am 22. Mai 1417 war er von Sigmund mit dieser Reichsstadt belehnt worden. Da diese Belehnung aber älteren Versprechungen entgegen war, so erkannte sie die Stadt nicht an, und Konrad mußte sie bei dem Landgericht zu Würzburg und dem Hofgericht verklagen, die beide ihm seine Ansprüche vollkommen [518] bestätigten. Dem zum Trotz schlossen 33 Reichsstädte, Augsburg, Ulm und Constanz an der Spitze, am 27. November 1420 einen Bund zum Schutz der bedrohten Reichsunmittelbarkeit der Stadt. Sigmund erklärte Weinsberg am 10. Februar 1422 in die Acht. Konrad versuchte unter Vermittlung des Pfalzgrafen Ludwig nochmals den Weg der Unterhandlung, jedoch ohne Erfolg. Papst Martin V., an den er sich wandte, übertrug am 7. Januar 1424 die Entscheidung des Streits dem Domdecan zu Würzburg, der den Bann über die Stadt verhängte. Als die Stadt den Bann nicht beachtete, wurde sie am 29. Januar 1425 in des Reichs Aberacht erklärt. Da alle Versuche Konrad’s, in den Besitz der Stadt zu gelangen, nicht zum Ziele führten, so verbündete er sich im Februar und März 1426 mit dem Pfalzgrafen Otto von Mosbach, dem Kurfürsten Ludwig von der Pfalz, Albrecht von Hohenlohe und dem Deutschen Orden. Pfalzgraf Otto verschrieb ihm am 10. September 1426 Burg und Stadt Sinsheim bis zur Erlegung der Kaufsumme für den ihm von Konrad verkauften Theil der Stadt Weickersheim. Hier in Sinsheim machte nun im August 1428 Konrad, unterstützt von Pfalzgraf Otto und mehreren Rittern, ohne vorhergegangene Absage einen Angriff auf Städtebürger, die auf die Frankfurter Messe zogen, nahm 135 derselben gefangen und pfändete ihr Handelsgut. Am 29. November kam nach einem vergeblichen Sühneversuch zu Heidelberg zwischen ihm und den Städten von der Weinsberger Vereinigung ein Vergleich zu Stande, demzufolge die gefangenen Städtebürger ohne Lösegeld entlassen, ihre Habe zurückgegeben und an Konrad von den Städten in drei Terminen 30 000 fl. bezahlt werden sollten, wogegen dieser Weinsberg als Reichsstadt anerkannte. Allein König Sigmund verbot den Städten, das Geld auszubezahlen; er hatte Konrad seine Huld entzogen, weil dieser es in dem Krieg des Pfalzgrafen Ludwig gegen den Markgrafen Bernhard von Baden mit dem Pfalzgrafen gehalten, und weil er von Sigmund’s Kanzler, dem Bischof Georg von Passau, während des Nürnberger Reichstags im Sommer 1422 für seinen Schwiegersohn, Herzog Erich von Sachsen-Lauenburg, einen falschen Lehensbrief über das Land und die Pfalzgrafschaft in Sachsen und Westfalen hatte anfertigen lassen, ein Betrug, der vier Jahre später enthüllt wurde. Die Sache nahm für ihn eine entschieden ungünstige Wendung. Trotz allen Schritten, die er that – er reiste 1429 selbst zum König nach Preßburg –, konnte er den Vergleich nicht zur Vollziehung bringen und mußte zuletzt auf dem Reichstag zu Nürnberg, auf dem sich übrigens die Fürsten seine Rechtfertigung sehr angelegen sein ließen, am 8. October 1430 einen Ausgleich eingehen, in dem er an den 30 000 fl. noch den Pfandbetrag der ihm versetzten Reichssteuer von Ulm und Hall mit 16 000 fl. zu Gunsten der Städte nachließ. Damit ward der ärgerliche Streithandel geschlichtet und Konrad vom König wieder in Gnaden angenommen. Schon 1425 hatte ihm Sigmund den Schlagschatz der Münze zu Frankfurt verschrieben; am 3. Mai 1431 verpfändete er ihm die Münzen von Frankfurt, Nördlingen und Basel. Konrad ließ nun an diesen drei Orten Goldgulden prägen, auf denen das Wappen von Weinsberg sich findet; in Nördlingen stand ihm auch das Recht der Silbermünze zu. 1431 benützte ihn Sigmund zu einer diplomatischen Sendung nach Niedersachsen und den Niederlanden. Unter anderem sollte er alle versessenen Reichssteuern und Gefälle in den Niederlanden eintreiben; am 30. December 1434 ertheilte ihm Sigmund einen ähnlichen Auftrag für den Südosten des Reichs. Die übliche Abgabe der Juden nach der Wahl eines neuen Königs erweiterte Sigmund dahin, daß sie auch einem neugekrönten Kaiser zu bezahlen sei. Er beauftragte Konrad am 23. April 1434, diese Kronsteuer von den Juden einzufordern, ferner die rückständigen Judengülten einzutreiben und Rabbiner ab- und einzusetzen. Das Geschäft [519] der Eintreibung der Steuer wurde im Namen des Kaisers wie früher durch Sendboten besorgt, welche bestimmte Bezirke zu bereisen und die gesammelten Gelder an Konrad, den Generalagenten, abzuliefern hatten; fast überall aber begegneten dessen Vertrauensmänner einem lebhaften Widerstand. In die zahlreichen Fehden, die damals in Ostfranken wütheten, ward auch Konrad verstrickt. Schon 1428 hatte er den Bischof Johann von Würzburg in der Unterwerfung der Bürger und des Capitels in Würzburg unterstützt. Am 7. März 1437 hatte ihm Graf Michael von Wertheim nach dem mißlungenen Ueberfall auf den Bischof von Würzburg zu Uffenheim sein Dorf Königshofen unweit Ochsenfurt niedergebrannt, und Konrad verband sich darum am 23. April mit dem Bischof, dem Kurfürsten von Mainz, dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg und Kraft von Hohenlohe zur Eroberung der dem Grafen gehörigen Veste Schweinburg. Nach Sigismund’s Tode sandten die Kurfürsten Konrad mit Haupt von Pappenheim nach Wien, um dem Herzog Albrecht von Oesterreich die Botschaft seiner am 18. März 1438 vollzogenen Wahl zum König zu überbringen. Am 3. Mai nahm ihn Albrecht als Rath in seine Dienste und setzte ihm ein Jahrgeld von 1500 fl. aus. Am 2. November ertheilte er ihm die weitgehendsten Aufträge, im ganzen Reich alle in Abgang gekommenen Reichseinkünfte, auch die von der Judenschaft, wieder in Gang zu bringen. Am 24. April 1439 wurde Konrad bevollmächtigt, von den oberrheinischen Reichsstädten die Huldigung für Albrecht einzunehmen; auch zu Unterhandlungen mit der Judenschaft über eine Beisteuer, die Entrichtung des dritten Pfennigs, wurde Konrad benützt, der dieselben im Sommer 1439 zu führen hatte. Durch das Vertrauen, das König Albrecht in ihn setzte, kam Konrad in die engsten Beziehungen zu der Basler Kirchenversammlung. Er wurde mit den Bischöfen von Passau und Augsburg als Gesandter nach Basel geschickt und tritt am 13. November 1438 mit einer königlichen Vollmacht auf, die ihn berechtigte, alle Streitigkeiten auf dem Concil zu untersuchen und zu schlichten. Das Concil übertrug ihm vor dem 8. Februar 1439 den Einzug des Jubelablaßgeldes in Deutschland. Protector des Concils wird er zum ersten Mal genannt in einer königlichen Urkunde vom 22. Februar dieses Jahres, in der Albrecht allen Fürsten und Ständen des Reichs befiehlt, Konrad v. W. auf dessen Erfordern Hülfe zu leisten. Konrad war 1439 bei den Verhandlungen der deutschen Fürsten mit den Basler Vätern in Frankfurt und später in Mainz thätig, ferner bei der Wahl des Herzogs Amadeus von Savoyen zum Papst, Felix V. In seiner Eigenschaft als Protector des Concils wurde er nach dem Tode des Königs Albrecht von dem Reichsverweser, dem Pfalzgrafen Ludwig, am 20. December 1439 bestätigt. König Friedrich III. beließ ihn in seiner Stellung und nahm auch sonst seine Dienste in Anspruch; 1442 legte er im Auftrag des Königs den Streit des Bischofs von Würzburg mit dessen Domcapitel bei. Er starb am 18. Januar 1448 und wurde im Kloster Schönthal begraben. Vermählt hatte er sich 1397 mit Anna, Tochter Kraft’s von Hohenlohe und Wittwe Konrad’s von Brauneck, wodurch er in den Besitz eines Theils der Brauneckischen Erbschaft kam. Nach deren Tod im J. 1434 verehelichte er sich zum zweiten Mal mit Anna Gräfin von Henneberg. Er hinterließ außer einer Tochter erster Ehe, Elisabeth, Gattin des Herzogs Erich von Sachsen-Lauenburg, aus zweiter Ehe noch zwei Söhne, mit denen sein Geschlecht ausstarb. Daß er ein Freund der Dichtkunst war, zeigen mehrere Gedichte, die er verfaßt hat, wie auch Michel Beheim aus Sulzbach bei Weinsberg, der bekannte Meistersänger, eine Zeit lang in seinem Dienste stand. Konrad bietet uns in seinem inhaltreichen und bewegten Leben das Bild eines vielgewandten und rührigen Mannes, dem aber die Größe des Charakters, die Gewissenhaftigkeit in der Wahl der Mittel fehlt, [520] und der darum in seinem Gesammtwirken keinen einheitlichen und durchweg imponirenden Eindruck hinterläßt.
Weinsberg: Konrad von W., Sohn Engelhard’s von Weinsberg und dessen Gattin Anna von Leiningen, war jahrelang ein vertrauter Rath König- Jäger, Die Burg Weinsberg genannt Weibertreue. 1825, S. 107 bis 155. – Dillenius, Chronik von Weinsberg. 1860, S. 36–51. – Bossert, Aus dem Weinsberger Archiv in Oehringen für die Zeit von 1415–1448: Archivalische Zeitschrift VII. 1882, S. 149–175. – Kerler, Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II.: Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland III. 1889, S. 1–13, 107–129. – Fischer, Der Streit zwischen Herrschaft und Stadt Weinsberg: Württembergische Jahrbücher 1874, II. S. 187–196. – Derselbe, Urkunden zur Geschichte des Streites zwischen Herrschaft und Stadt Weinsberg: Württemb. Vierteljsh. f. Landesgeschichte VII. 1884, S. 65–69, 142–148, 225–232, 286–289; VIII. 1885, S. 108–112, 210–212, 270–279; IX. 1886, S. 65–69. – Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Sigmund, hsg. von Kerler, Bd. VII–IX. – Albrecht, Mittheilungen zur Geschichte der Reichsmünzstätten Frankfurt, Nördlingen und Basel unter Conrad von Weinsberg, dem Reichserbkämmerer. Heilbronn 1833. – Einnahmen- und Ausgabenregister Conrads von Weinsberg aus den Jahren 1437 und 1438, hsg. von Joseph Albrecht in der Bibliothek des Literarischen Vereins in Stuttgart. Bd. XVIII. 1850 (aus dem Weinsberger Archiv zu Oehringen).