ADB:Otto I. (Pfalzgraf von Mosbach und Neumarkt)
Kurfürst Ruprechts III. von der Pfalz, nachmaligen römischen Königs. Auf Grund eines Primogeniturgesetzes Ruprecht II. (der sogen. Rupertinischen Constitution), wonach im Falle mehrerer Nachkommen, den Nachgeborenen kleinere mit dem Hauptlande im Lehensverband stehende Landestheile zufallen sollten, erhielt O. im J. 1410 seinen Theil: es waren die Hauptstücke der späteren pfälzischen Aemter Mosbach und Sinsheim, daneben Kaiserwerth, die Hälfte von Otsberg und Herings im alten Maingau (von Ruprecht II. erworben), auch ein Theil von Löwenstein. Nach dem Hauptorte dieses Territoriums ward Otto der Stifter der mit seinem gleichnamigen Sohne Otto schon 1499 wieder ausgestorbenen Mosbacher Linie der pfälzischen Wittelsbacher. Als kleiner Territorialherr tritt er aus den engen Grenzen seines Ländchens im Anfang wenig hervor. Wir finden ihn häufig in der Begleitung seines Bruders, des Kurfürsten Ludwig III. Im J. 1422 (Juni) war er mit ihm und dem Bischof Raban zu Speier mit Hilfsmannschaft an dem Zuge gegen die Stadt Speier betheiligt. Erst durch dem Tod Ludwigs III. (1436, Dec.) eröffnete sich ihm eine größere Wirksamkeit. Gegen die Bestimmungen der goldenen Bulle ward ihm, als dem jüngsten der Söhne Ruprechts, die Vormundschaft über den nur zwölfjährigen Nachfolger in der Kur, Ludwig IV., übertragen. O. stand unter seinen Brüdern dem pfälzischen Kurfürsten am nächsten. In seinem letzten Testamente, das Ludwig III. kurz vor der Reise nach dem heiligen Lande aufsetzte, wird diese Zuneigung ganz besonders hervorgehoben. War doch O. schon im J. 1413, als Ludwig III. nur einen (schon 1426 gestorbenen) Sohn Ruprecht besaß, zum Vormund dieses erbberechtigten Prinzen bestellt worden. Der Kurfürst war laut seines Testamentes krank aus dem heiligen Lande zurückgekehrt. Erblindet übergab er kurz vor seinem Tode an O. die Regentschaft, der seinen Mündel noch im gleichen Jahre der Universität Heidelberg feierlichst als künftigen Landesherrn vorstellte. Im Widerspruch mit der goldenen Bulle ließ er ihn schon 1437 zu Eger mit Kurwürde belehnen. Es ist schwer zu sagen, in wie weit bis zur Volljährigkeit Ludwigs (1442) O. selbständig als Vormund gehandelt hat. In Ausstellungen von Urkunden tritt sein Name meistens ganz zurück und wenn in dieser Zeit der junge Pfalzgraf handelnd erscheint, wird es fraglich sein, wie weit hier seine Räthe, wie weit sein Vormund maßgebend waren. Häufig tritt O. mit dem noch nicht volljährigen Kurfürsten zusammen auf. Bei der Wahl Albrechts II. (1438) und Friedrichs III. (1440) war er betheiligt. Bei der letztern scheint er, wie die meisten der Wähler nicht ganz frei von Privatinteressen gewesen zu [713] sein und seine Stimme nicht ohne sicheren Vortheil vergeben zu haben. Wichtige kirchenpolitische Fragen bewegten gerade die Jahre seiner Vormundschaft: den Streit zwischen dem Reformconcil von Basel und Papst Eugen IV. O. nahm bei diesen wechselvollen Verhandlungen entscheidenden Antheil. Jene bekannte kurfürstliche Neutralitätserklärung ist von seinen Räthen beantragt worden, wenn auch Erzbischof Raban von Trier, der O. sehr nahe stand, als der eigentliche Urheber anzusehen ist. Bekanntlich hat dieser stolze oligarchische Bund nicht allzulange gedauert und Eugen IV. hat sich, bereits zum Sterben erkrankt, noch einmal als Sieger erhoben. Zwar hat die Pfalz lange gezögert und Ludwig IV. war einer der letzten die mit Rom Friede machten. Unter denen, welche Nicolaus V. im December 1437 huldigten, befand sich auch O. von Mosbach mit seinem Bruder Stephan. Von da ab wird er wenig mehr genannt. Für sein Ländchen hat er manche Erwerbungen gemacht, so (1422) Lorbach. Als der Unionskönig Christoph I. von Dänemark, Schweden und Norwegen, ein Neffe Otto’s aus der sogenannten Neumarkter Linie, 1448 starb, fielen seine neuburg-oberpfälzischen Besitzungen an die Linien Simmern, Zweibrücken und Mosbach, und O. kaufte seinem Bruder Stephan v. Zweibrücken den obgenannten Theil zu dem seinen. Von Veräußerungen ist zu erwähnen, daß ein Theil von Hornberg (1430) von O. an die Herren von Berlichingen, Wildberg und Bulach (1442) an Würtemberg verkauft wurde. Durch Einungen mit Nachbarfürsten, so 1412 mit seinen Brüdern Ludwig von der Pfalz und Stephan, 1442 mit Würzburg, durch einen siebenjährigen Frieden mit der Reichsstadt Wimpfen hat O. sein Territorium in jenen von Kriegen und Fehden erfüllten Zeiten zu sichern gesucht. Seine Residenzstadt Mosbach erfuhr manche Begünstigungen, so wurde besonders die dortige Stiftskirche (1447) mit neuen Einkünften begabt. Am 5. Juli 1461 ist er im Kloster Reichenbach in der Oberpfalz gestorben. Er war vermählt mit Johanna, Tochter Herzogs Heinrich IV. des Reichen von Baiern-Landshut († 20. Juli 1444). Nach dem Tode seines Sohnes und Nachfolgers Otto II. († 1490) fielen die Mosbach-neumarktischen Besitzungen wieder an das pfälzische Kurhaus zurück.
Otto I. v. Mosbach, Pfalzgraf. Geboren den 24. August 1390 zu Mosbach als der jüngste von den Söhnen- Copialbücher Ludwig III. und IV. im Generallandesarchiv Karlsruhe. – Excerpte der Lehmann’schen Sammlung der Heidelberger Universitätsbibliothek. – Häusser, Gesch. d. rhein. Pfalz, Bd. I. – Pückert, Die kurfürstliche Neutralität während des Basler Concils. Leipz. 1858. – Häutle, Wittelsb. Genealogie. München 1870.