ADB:Weidling, Christian
Thomasius die Jurisprudenz popularisirt und dadurch für Aufklärung Stimmung gemacht wurde! – W. ward am 14. August 1660 in Weißenfels als Sohn eines dortigen Rathsherrn geboren. Auf dem Gymnasium daselbst vorbereitet, studirte er in Leipzig, hörte dort die angesehensten Philosophen und Theologen und wurde 1684 Magister. Seine Bemühungen, in ein Predigtamt zu gelangen, blieben aber erfolglos, obgleich er an verschiedene Orte zur Abhaltung von Gast- und Probepredigten geladen worden war. Daher begann er jetzt die Rechtswissenschaft zu studiren und promovirte 1689 in Jena als Doctor der Rechte, behielt aber seinen Wohnsitz weiter in Leipzig, wo er Studenten private Vorlesungen hielt. Im J. 1707 erlangte er eine Anstellung als Rector und Professor prudentiae civilis, eloquentiae et historiae auf dem Gymnasium illustre zu Weißenfels, das durch ihn zu besonderer Blüthe gebracht wurde. 1719 erfolgte seine Beförderung zum ordentlichen Professor des Lehnrechtes zu Leipzig. Aber nach einigen Jahren vertauschte er diese Stellung mit der eines anhaltischen Kammer- und Hofrathes. Des Hoflebens müde, folgte W. indeß darauf seiner früheren Neigung zum gelehrten Leben und begab sich nach Kiel, wo er wieder anfing, juristische Collegia zu halten. Doch veranlaßte ihn eine schwere Erkrankung behufs besserer Pflege nach Otterndorf bei Hamburg zu seinem dort befindlichen Sohne überzusiedeln. Daselbst ist er nicht lange darauf, 1731 im 71. Jahre seines Lebens gestorben. – W. war zweimal verheirathet, zum ersten Mal mit einer Tochter des berühmten Jacob Thomasius, Dorothea Sophia, von welcher er zwei Kinder hatte, zum andern mal mit Susanne Dorothea, Tochter des Leipziger Raths und Handelsherrn Friedrich Conrad.
Weidling: Christian W., evangelischer Homilet und Jurist, † 1731. Ein merkwürdiges Gemisch von oratorischer Theologie und Jurisprudenz aus einer Zeit, wo die altprotestantische Rechtgläubigkeit ihre Herrschaft verloren hatte und durch den JuristenSchriften: „Philosophia iuridica“ (Leipzig 1701; die ganze Philosophie in Tabellenform); „Einleitung zum Staatsrecht“; „Ius publicum Imperii Romano-Germanici“ (Leipzig 1706; ebenfalls in Tabellenform. Harte Urtheile über diese juristische Thätigkeit finden sich von Moser in seiner „Bibliotheca Juris publici III, Th., S. 1167 und von Struv in Bibliotheca Juris, p. 634); „Der oratorische Hofmeister“ (Leipzig 1698 und 1704); „Der Trauerredner“ (Leipzig 1698 und 1706); „Die oratorische Schatzkammer“ (Leipzig 1700, I. Theil; [457] 1703 II. Theil); „Oratorischer Kern der gelehrtesten englischen Redner“ (Leipzig 1700); „Gelehrter Kirchenredner oder Excerpta homiletica“ (Leipzig 1700); „Emblematische Schatzkammer“ (Leipzig 1702); „Angenehme Quellen zu gelehrten Discursen nach Anleitung der Historie, Politique, Moralité u. s. w. Des Juris publici curieusen Gemüthern zum Vergnügen geöffnet, 1701 ff. (Wochenschrift); „Curieuse und gründliche Moralite“ (Leipzig 1701); „Oratio solemnis, delineans semisecularia gaudia etc.“ (Weißenfels). Dazu lateinische Disputationen aus den Jahren 1685 bis 1709 (deren Titel bei Zedler, s. unten) und Programme, deren er über 200 geschrieben hat.
- Vgl. Leipziger Gelehrte Zeitungen des Jahres 1733, S. 13. – (Zedler), Universallexikon LIV (1747), Sp. 267 ff. – Jöcher, Gelehrtenlexikon, IV. Theil, Leipzig 1751, Sp. 1854.