ADB:Walram II. (Graf von und zu Zweibrücken)
Walram’s I. und Sohn des Grafen Simon, war bei dem frühen Tode seines Vaters noch unmündig, weshalb er bis 1327 unter Vormundschaft seiner Mutter Agnes, einer geborenen Gräfin von Saarbrücken, stand. Da die Zweibrücker Grafen immer noch verschiedene Güter und Burgen mit den Grafen von Bitsch gemeinsam besaßen, beschlossen Walram und die Grafen Simon I. und Eberhard von Zweibrücken-Bitsch, diese unter sich endgültig zu theilen, und schlossen deshalb am 13. September 1333 einen Vertrag, nach welchem Walram außer der eigentlichen Grafschaft Zweibrücken nebst den Städten Bergzabern und Hornbach noch die Herrschaft Stauf erhielt. Wie sein Urgroßvater Heinrich der Streitbare war auch W. ein kriegstüchtiger Mann, der an zahlreichen Fehden, theilweise infolge von Dienstverträgen mit verschiedenen Fürsten, theilnahm. So erbot er sich 1330 dem Könige Johann von Böhmen, Grafen von Luxemburg, dann [523] 1337 dem Bischofe Balduin von Metz, für den er 1338 die Burg Blieskastel eroberte, 1340 dem Kurfürsten Ruprecht I. von der Pfalz und endlich 1349 durch Bischof Balduin dem römischen Könige Karl IV. durch förmlichen Vertrag zu Kriegsdiensten. In einer späteren Fehde mit den Grafen Friedrich dem Alten und dem Jungen von Leiningen nahm Walram 1359 beide gefangen und gelangte dadurch in den Besitz der Hälfte der Burg und Stadt Landstuhl, welche ihm Graf Johannes von Spanheim auf Veranlassung der Leininger Grafen 1362 überließ. Ueberhaupt gelang ihm noch eine Reihe vortheilhafter Erwerbungen, durch welche er das ererbte Gebiet nicht unbeträchtlich vergrößerte. Daneben sah er sich aber auch gegen Ende seiner Regierung zur Aufnahme von Schulden genöthigt, welche vielleicht zu dem finanziellen Rückgange seines Sohnes den Grund legten. Vermählt war Walram mit Renata, Tochter des Grafen Peter von Bar, und hinterließ einen Sohn, Eberhard, mit welchem sein Geschlecht 1394 erlosch (s. o. S. 521).
Zweibrücken: Graf Walram II. von und zu Z., † 1366, Enkel- Lehmann, Gesch. des gräfl. zweibr. Hauses, S. 46–71. Vgl. Molitor a. a. O.