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ADB:Venator, Adolf

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Artikel „Venator, Adolf“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 396–397, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Venator,_Adolf&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:21 Uhr UTC)
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Venator *): Adolf V., oder de Jager, auch Ferander genannt, seit 1592 reformirter Prediger zu Alkmaar, dessen Lehre und Leben einen mehrjährigen Streit zwischen Kirche und Staatsgewalt veranlaßte. Seine früheren Lebensumstände sind völlig unbekannt geblieben. Kaum aber hatte er zu Alkmaar in Nord-Holland das Predigeramt angetreten, als er bei vielen und besonders bei seinen Collegen Anstoß dadurch erweckte, daß er von einigen von ihm in das classische Studium eingeführten Jünglingen die Andria des Terentius auf die Bühne bringen ließ. Nicht geringeren Anstoß nahm das reformirte Consistorium an einem ziemlich frivolen Hochzeitsgedicht, „Democritus“ betitelt, welches V. veröffentlicht hatte. Er erhielt einen ernsten Verweis dafür. Zwar fand eine Aussöhnung statt, doch um 1608 erhoben seine Collegen einen neuen ernstlichen Vorwurf wider ihn. Es handelte sich diesmal um eine gewisse Heterodoxie, welche theils die Prädestinationslehre, theils andere Lehrmeinungen Venator’s betraf. Freilich sind darunter Socinianische Sätze, um derentwillen auch Episcopius, welcher ihm sonst als freisinniger remonstrantischer Theolog wohlgesinnt war, sich nachher tadelnd über seine Lehre aussprach. Dennoch ward er um seiner Beredsamkeit willen von seiner Gemeinde sehr geschätzt. Das Consistorium forderte ihm nun eine schriftliche Erklärung über mehrere seiner Lehrsätze ab, begnügte sich aber, nachdem V. dieselbe wiewohl zögernd gegeben hatte, damit nicht, sondern legte ihm eine Acte vor, durch die er seine Uebereinstimmung mit der niederländischen Confession und dem Heidelberger Katechismus bezeugen sollte. Als V. die Unterschrift verweigerte, wurde er von der Classis suspendirt, aber der Magistrat hielt zu seinem Prediger und umsonst versuchten Classis und Consistorium seine Absetzung bei den Staaten Hollands durchzusetzen. Mit nicht besserem Erfolg erneuerten sie im folgenden [397] Jahre, als eine partielle Magistratsänderung stattgefunden hatte, ihre Bestrebungen beim Stadtregiment und den Staaten und verweigerten nun Venator und den mit ihm einverstandenen Collegen ihren Platz in der Versammlung der Classis, ungeachtet des Befehls der holländischen Staaten, an welche Venator appellirt hatte. Zur Beschwichtigung des zu immer höherer Erbitterung angewachsenen Streites suspendirte nun der Magistrat Venator einstweilen, nahm aber diesen Entschluß zurück, als ein bedeutender Theil der Gemeindeglieder fortfuhr, seine Predigt zu begehren; Venator betrat also aufs neue die Kanzel. Entmuthigt ließen die Kirchlichen ihn jetzt für einige Jahre in Ruhe. 1617 aber veranlaßte Venator selbst neue Streitigkeiten, als er seine „Theologia vera et mera ofte een suyver, klaar, algemein fondamentboeke“ herausgab. Er wurde nun wegen seiner Lehre in Betreff der Gottheit Christi bei den Staaten Hollands der Heterodoxie verdächtigt und, nachdem diese Schrift von Polyander und Episcopius geprüft und durchaus ungünstig beurtheilt war, nach dem Haag zur Verantwortung entboten. Seine entschuldigende Vertheidigung konnte aber nicht verhüten, daß seine „Theologia“ verboten, die schon verbreiteten Exemplare von dem Gerichte eingesammelt und confiscirt und er selbst nach dem Dorfe ’s Gravezande verbannt wurde. Nur ein vorübergehender Aufenthalt zu Alkmaar wurde ihm nach vieler Bemühung erlaubt. Wiewohl Episcopius eine mildere Strafe gewünscht hatte, erhellt doch aus seiner Mißbilligung der Ansichten Venator’s, daß dieser keineswegs der remonstrantischen Partei angehörte, vielmehr, wie sein Amtsgenosse Johann Geesteranus, zum Socinianismus hinneigte. Dennoch fürchtete er auch für sich den heranwachsenden Sturm wider die Anhänger des Remonstrantismus und wanderte 1618 nach Frankreich aus, wo er im folgenden Jahre zu Paris starb. Als gelehrten und classisch gebildeten Theologen erwies er sich durch mehrere wissenschaftliche Arbeiten. Von seiner Hand erschienen außer der schon genannten „Theologia vera et mera“ und „Democritus“: Kopye van een remonstrantie, outvangen anno 1610. 1611“ und eine lateinische Uebersetzung dieser Schrift „Declaratio ordinibus Holl. exhibita“ (Amst. 1612); weiter „Een claer vertooch van d’Alckmaersche Kerckgheschillen, gheresen 1600 ende 1609, Rymswyze als een spel van sinnen ghestelt“ (1611) und „Nootvendich historisch vertael van allen Swarigheyden en de proceduren, in kerckelycken als polityken saken, etlyke jaren herwaerts binnen den Stadt Alckmaer voorghevallen, uitghegeven teghens het lasterboek Cornelii Hillenii (Alkmaar 1611).

Glasius, Godg. Ned. – Brandt, Hist. d. Reform. II (Regist.) und van der Aa, Biogr. Woordenb.

[396] *) Zu Bd. XXXIX, S. 599.