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ADB:Hillenius, Cornelius

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Artikel „Hillenius, Cornelius“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 419, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hillenius,_Cornelius&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:21 Uhr UTC)
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Hillenius: Cornelius H., um 1568 zu Norwich in England geboren, als seine Eltern Cornelius Jodoci H. (s. o.) und Digna van Dongen sich dort aufhielten, verdient wegen seiner Theilnahme an den remonstrantischen Streitigkeiten und seines Verhaltens zur Kirchenverfassung der Provinz Drenthe Erwähnung. Um 1589 Prediger zu Uitgeest und Akersloot, nachher 1591 zu Hillegondsberg und seit 1596 zu Alkmaar, war er stark betheiligt an den Zwistigkeiten, welche dort um 1609 durch Venator veranlaßt wurden. Ungeachtet der Absetzung seiner vier Collegen und der Entfernung der Gegner Venators aus dem Kirchenrathe durch den Magistrat, beharrte er in seinem kräftigen Widerstand und verweigerte die Anerkennung der neu erwählten Kirchenrathsglieder. Darüber verlor er 1610 sein Amt und wurde aus der Stadt verbannt. Einige Zeit hielt er sich noch im Dorfe Koedyk in der Nähe Alkmaars auf, wo er vor seinen Anhängern predigte. Ein scharfer Befehl der hohen Regierung untersagte ihm aber schon 1611 dieses Verfahren, weshalb er sich nach Amsterdam zurückzog. Als tüchtiger contra-remonstrantischer Theolog wohnte er den Versammlungen dieser Partei 1612 im Haag und 1615 und 1616 zu Amsterdam bei. Damals war er schon seit 1612 Prediger zu Gröningen und stieg beim Grafen Wilhelm Ludwig von Nassau zu hohem Ansehen empor. Von diesem erhielt er 1613 den Auftrag, die Kirchenverfassung in der Provinz Drenthe anzuordnen, und stand ihr bis zum Tode dieses Fürsten (1620) als Superintendent vor. Diese neue Kirchenverfassung, welche ohne Nachfolge in der niederländischen Kirche geblieben ist, war aber den Predigern der Provinz durchaus zuwider. Sie fügten sich nur widerwillig unter die Oberaufsicht eines Superintendenten, welcher nicht zu den Predigern ihrer eigenen Provinz gehörte. Dennoch darf man dem H. das Lob nicht absprechen, daß er die ihm übertragene Gewalt sanftmüthig und ohne Herrschsucht ausübte und der Kirche der Provinz Drenthe manches Gute brachte. Der Tod des Grafen Wilhelm Ludwig hatte aber die Aufhebung der Superintendentstelle für Drenthe zur Folge. Gröningen schickte ihn 1618 zur Nationalsynode nach Dordrecht, doch trat er in dieser Kirchenversammlung nicht besonders hervor. Er starb 1632 zu Gröningen.

Glasius, Gesch. der Ned. Synode. I. 164. II. 49. Glasius, Godgel. Nederl. Van der Aa.[WS 1] Biogr. Woordenb. und die dort erwähnten Quellen.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage Van der Aaa.