ADB:Trott auf Solz zu Imshausen, August Heinrich Freiherr von
Schelling) und litterarischen Studien (Goethe) hingezogen fühlte, als zur Jurisprudenz. Für diese wurde sein Interesse erst in Göttingen wach, wohin er nur auf Wunsch seines Vaters gegangen war (1804), während er sich seiner eigenen Neigung nach lieber dem österreichischen Militärdienst gewidmet hätte. Um in die hessische Verwaltung überzutreten unterzog er sich in Kassel einem Examen, fand aber das dortige Leben so öde und abstoßend (Winter 1805/6), daß er zunächst nach Wetzlar an das Reichskammergericht ging. Sein Plan an demselben zu bleiben, wurde durch die Auflösung des Reiches im Herbste 1806 zerstört, und seine Absicht, nun doch noch in hessische Dienste zu treten, durch das Einrücken des französischen Corps in Kassel (1. Nov. 1806) vereitelt; er zog sich zunächst auf sein väterliches Gut zurück.
Trott: August Heinrich Freiherr v. T. auf Solz zu Imshausen, geboren zu Kassel am 22. März 1783 als Sohn des hessischen Majors Rudolf Ludwig v. T. und der Eleonore Christiane geb. v. Leyser. Seine Mutter verlor der Knabe bereits im 7. Jahre. Die erste Erziehung erhielt er durch Hauslehrer, doch trieb ihn seine Lernbegierde die Lücken durch eigene Arbeit auszufüllen. Nachdem er das Gymnasium zu Gotha, dem er seit 1799 angehörte, glänzend absolvirt hatte, bezog er die Universität Jena (1802), auf der er sich mehr zu philosophischen (Als der Friede von Tilsit das Schicksal seiner Heimath entschieden hatte, bot er seine Dienste der Regierung des neuen Königreichs Westfalen an, die ihn im Januar 1808 als Unterpräfecten nach Eschwege schickte. Hier entfaltete er eine reiche Thätigkeit, da alle Verhältnisse neu zu ordnen waren, und fühlte sich in seiner Wirksamkeit sehr glücklich, zumal er hier auch am 27. Januar 1809 Elisabeth Sophie, Tochter des englisch-hannoverschen Generals v. Drechsel, heimführte, die er im Winter 1805/6 in Kassel kennen gelernt hatte. Sein festes und ruhiges Auftreten gegenüber dem Dörnberg’schen Aufstande belohnte die Regierung mit der Beförderung zum Präfecten des Harzdepartements (am 2. Juni [660] 1809); aber bereits im September desselben Jahres wurde er nach Marburg versetzt, um Stadt und Land nach dem Sternbergischen Aufstande zu beruhigen. Vier Jahre stand er an der Spitze des Werradepartements und wenn auch die Volksstimme seine Verwaltung als hart verschrie, so ist doch dafür eher die drückende Kriegszeit verantwortlich zu machen; man kann nicht bestreiten, daß er vielmehr bemüht war, durch äußerste Strenge die Lasten in den Grenzen der gesetzmäßigen Forderungen zu halten und daß er den Uebergriffen der Militärbehörden, der Donateurs, vor allem aber der allmächtigen geheimen Polizei mit Energie und großer Kühnheit entgegentrat; sie trug ihm sogar Verwarnungen von Kassel ein. Nach der Schlacht bei Leipzig zog er sich auf Befehl des Königs Jerôme nach Koblenz zurück und folgte ihm auch nach Paris, wo er erst nach dem Pariser Frieden seine Entlassung forderte. Ende Juni 1814 kehrte er nach Deutschland zurück (Heidelberg und Mannheim). Er gehörte zu den wenigen Beamten, die dem Königreiche Westfalen aus Ueberzeugung dienten und ihrer Ueberzeugung treu blieben, auch als die Verbündeten das Land bereits wieder besetzt hatten; diese Treue und Anhänglichkeit an die Fremdherrschaft trugen ihm den bittersten Haß seiner Landsleute ein, und seine Versuche, sich vor dem Kurfürsten von Hessen zu rechtfertigen – er stellte sich bei der Rückkehr Napoleon’s von Elba der hessischen Regierung zur Verfügung und bat 1816 den Kurfürsten um eine Audienz – blieben ohne Erfolg; ja der Kurfürst ließ ihn im September 1816 auf seinem Gute Imshausen verhaften und „wegen des durch seine leidenschaftliche Anhänglichkeit an das usurpatorische Gouvernement an seinem Vaterlande begangenen Verbrechens und wegen seiner Verwaltung“ anklagen. Der erste Punkt war durch den Wiener Frieden und durch den kurhessischen Amnestieerlaß vom 7. Februar 1815 gegenstandslos geworden, und da auch die öffentliche Aufforderung, Beschwerden über den ehemaligen Präfecten einzureichen, ohne Erfolg blieb, konnte die Untersuchungscommission nur die Anklage wegen Verwendung öffentlicher Gelder für eigene Zwecke aufrecht erhalten: er hatte in der That zwei Mal größere Summen, die den Gemeinden seines Departements als Einquartierungsgelder zukamen, für sich verwendet, sie theils einem Freunde geliehen, theils mit sich auf die Flucht genommen. Da beide Summen inzwischen mit allen Interessen zurückgezahlt waren, schlug die Commission (21. März 1817) sechs Monate Festungshaft und Verurtheilung in die Kosten als ausreichende Sühne vor. T., der nach Beendigung der Untersuchung (20. Nov. 1816) aus seiner Haft in Marburg entlassen worden war, bestritt die Rechtmäßigkeit des Verfahrens, so daß der Kurfürst befahl, das Gutachten einer fremden Universität einzuholen (11. Nov. 1817). Inzwischen hatte sich T. nach Württemberg gewendet und eine Anstellung als geheimer Legationsrath im Ministerium des Auswärtigen gefunden (7. Febr. 1818); auf Wunsch des Königs von Württemberg schlug dann der Kurfürst von Hessen die Anklage gegen T. nieder (8. Mai 1818).
In Stuttgart wurde er zunächst mit der Regelung der staatsrechtlichen Verhältnisse der Standesherren und der vormals reichsunmittelbaren Ritterschaft betraut, dann nahm er an den Conferenzen zu Wien theil (1819/20), welche die Schlußacte feststellten. 1821 wurde er zum Staatsrathe und am 1. Mai 1824 zum Gesandten am Bundestage ernannt, dessen Verhandlungen er bis zu seinem Tode beiwohnte. Lange Zeit kränkelnd entwickelte sich bei ihm ein Rückenmarkleiden, das ihm nach einer 11 Monate langen vergeblichen Kaltwassercur in Ilmenau keine Hoffnung auf Besserung mehr ließ. Er starb in Frankfurt am 22. September 1840 infolge eines Nervenschlages.
- Acten des Staatsarchivs zu Marburg. – Neuer Nekrolog d. Deutschen. Weimar 1842.