ADB:Trier, Johann Wolfgang
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J. J. Moser’s Abgang Primarius der Facultät, wurde 1743 wegen äußerster Unverträglichkeit entlassen, ging nach Dänemark und trat dort [606] als Secretär in die Dienste einer Schifffahrts- und Handels-Compagnie, in welcher Stellung er um 1750 gestorben ist. Er wird als tüchtiger Praktiker des Civilrechts bezeichnet; bekannt geblieben aber ist er nur durch seine Schmähschriften gegen Heineccius und dessen axiomatische Methode, beginnend mit dem „Examen methodi axiomaticae qua in Elementis jur. civ. usus est J. G. Heineccius“, Frankfurt a. M. (thatsächlich a. d. Oder) 1733. Die Geschichte dieser Polemik gibt Nettelbladt in den Hallischen Beiträgen 1, 563 fg.
Trier: Johann Wolfgang T., Jurist, geb. zu Möhra im Meiningischen 1686, 1709 Dr. jur. zu Leiden, 1711 Professor der Heraldik zu Leipzig, 1724 k. pr. Hofrath und ordentlicher Professor der Rechte zu Frankfurt a. d. Oder, dort auch nach- J. J. Moser, Lexikon der jetzt lebenden Rechtsgelehrten, 265 fg. – Meusel, Lexikon der 1750–1800 verstorbenen deutschen Schriftsteller 14, 133 f.