ADB:Trenck, Franz Freiherr von der
Maria Theresia, geb. zu Reggio in Calabrien am 1. Januar 1711, † zu Brünn am 4. October 1749. Als Sohn des kaiserlichen Oberstlieutenants Johann Heinrich v. d. T. trat Franz v. d. T., nachdem er seine Erziehung bei den Jesuiten in Oedenburg und dann in Pozega in Slavonien erhalten hatte, im J. 1728 in das Infanterieregiment Niclas Graf Pálffy Nr. 8, mußte jedoch infolge arger Raufhändel und Ausschweifungen schon 1731 den kaiserlichen Dienst quittiren. Auf der Herrschaft Prestowacz, welche sein Vater für ihn ankaufte, lebte der inzwischen mit einer Tochter des Feldmarschalllieutenants Bar. Tillier vermählte T. bis zu dem im J. 1737 erfolgenden Tode seiner Frau. Der Krieg gegen die Türken bot T. in diesem Jahre Gelegenheit, die Aufstellung eines Pandurencorps dem Feldmarschall Graf Seckendorf anzubieten; dieser lehnte jedoch, da er T. als einen unruhigen, unbotmäßigen und händelsüchtigen Mann kannte, den Antrag ab, und dieser trat nun in den Dienst Rußlands, der anderen im Kriege gegen die Türken befindlichen Macht, in dessen Heer er die Charge eines Rittmeisters, später Majors erhielt. Unverträglichkeit und sein selbst vor Gewaltthätigkeiten nicht zurückschreckendes Wesen brachten ihn jedoch wegen thätlicher Widersetzlichkeit gegen seinen Obersten vor das Kriegsgericht, von dem er zu Beginn des Jahres 1740 zum Tode verurtheilt, vom Feldmarschall Münnich jedoch begnadigt, nach Degradation und mehrmonatlicher Festungshaft in Kiew aus Rußland verwiesen wurde. Er kehrte zu seinem Vater zurück, der damals Commandant von Leutschau war; jedoch auch hier gerieth er mit den Behörden in Conflict, mußte fliehen und suchte ein Asyl bei den Kapuzinern in Wien. Dem Einflusse des Herzogs Karl von Lothringen hatte er es zu verdanken, daß seine Angelegenheiten gütlich beigelegt wurden und er nach Slavonien auf seine Güter zurückkehren durfte.
Trenck: Franz Freiherr von der T., Oberst eines Pandurencorps, später Pandurenregiments im Dienste der Königin (Kaiserin)Als der österreichische Erbfolgekrieg ausbrach, erbot sich T. abermals, ein Corps von 1000 Panduren auf eigene Kosten aufzustellen, welcher Antrag bei den damaligen Verhältnissen gerne angenommen und T. zum Major und Commandanten dieses Corps ernannt wurde. Als solcher machte er den Erbfolgekrieg mit, war überall wegen der Raublust und der Ausschreitungen, die sein Corps verübte, gefürchtet, nahm an allen Streifereien Theil, zeichnete sich aber selbst hervorragend durch Tapferkeit und Tollkühnheit aus. Trotz wiederholter Reibungen, namentlich mit Feldmarschall Graf Neipperg, wurde T. doch auf die Befürwortung des Vicepräsidenten des Hofkriegsrathes, Feldmarschalls Ludwig Andreas Graf Khevenhüller zum Oberstlieutenant und, als Belohnung für seine Bravour beim Rheinübergange des Prinzen Karl von Lothringen (1744), zum Oberst befördert. Bei einem Angriff auf Kolin in der Nacht vom 13. auf den 14. November 1744 wurde T. durch eine Kanonenkugel am Fuße schwer verwundet und mußte sich auf seine Güter zurückziehen. Im nächsten Jahre nahm er an den Operationen wieder Theil und bei der Plünderung des preußischen Lagers in der Schlacht bei Soor am 30. September 1745 fiel ihm das Zelt König Friedrich II. als Beute zu. Dieser Umstand war der Anfang seines Niederganges. Trenck’s Feinde, deren er infolge seines gewaltthätigen und rücksichtslosen Auftretens in Menge hatte, verbreiteten das Gerücht, er hätte den König bei Soor festnehmen können, ihn jedoch sich retten lassen; auch habe er, statt den Feind im Rücken anzugreifen, von Beutegier verleitet, die Plünderung zu lange fortgesetzt und auf diese Weise den Sieg der Oesterreicher vereitelt.
[567] T. kehrte auf seine Güter zurück; jedoch seine Gegner ruhten nicht eher, bis es ihnen gelungen war, allerhand Anschuldigungen wider ihn bei der Kaiserin vorzubringen. Um diesen Gegnern persönlich entgegen zu treten und die Anklagen zu entkräften, kam nun T. selbst nach Wien, doch kam es während seines Aufenthaltes in der Residenz zu argen und scandalösen Auftritten. Infolge dessen wurde T. arretirt und vor ein Kriegsgericht gestellt, dessen Präsident, der Feldmarschalllieutenant und Hofkriegsrath Graf Löwenwolde, ein persönlicher Gegner Trenck’s war. Der Pandurenführer wurde beschuldigt, Officierschargen um Geld verkauft, die Officiere ohne Kriegsrecht ihrer Chargen entsetzt oder zur Quittirung gezwungen, die Unterofficiere und Gemeinen mit Gassenlaufen und unmäßigen Prügeln abgestraft, viele abgängige Plätze unter dem Titel der attrapirten Deserteurs in Verpflegung fortbelassen und sich die Portionen angeeignet zu haben; in Schlesien und den Erblanden sollte er höchst sträfliche Excesse theils selbst begangen, theils seinen Panduren gestattet, und vieles Geld sich unrechtmäßiger Weise gewaltsam angeeignet haben. Dazu tauchte immer wieder die Anschuldigung von der Plünderung im Lager zu Soor auf, auch wurden viele Klagen über Trenck’s verübte Grausamkeiten und ausschweifenden Lebenswandel vorgebracht.
Es scheint jedoch, daß dieser Proceß parteiisch und einseitig geführt wurde und der ungestüme T. ließ sich infolge dessen so weit hinreißen, daß er sich thätlich an Löwenwolde vergriff. Dies hatte zur Folge, daß T. an Händen und Füßen gefesselt ins Militär-Stockhaus gebracht, der Proceß ohne weitere Prüfung geschlossen und der Inculpat zum Tode verurtheilt wurde. Die wenigen Freunde, welche er noch besaß, setzten jedoch bei der Kaiserin eine Revision des Processes durch, und Maria Theresia, eingedenk der vielen guten Kriegsdienste, die ihr T. geleistet, milderte das harte Urtheil, indem sie ihn zum Verlust aller militärischen Chargen und Aemter, zur Ersatzleistung der in Schlesien erpreßten Geldsummen und zur Zahlung der Untersuchungskosten, sowie zu lebenslänglicher Festungshaft auf dem Spielberg bei Brünn verurtheilte. Nach langer Untersuchungshaft (der Proceß und die Wiederaufnahme des Verfahrens hatten mehr als zwei Jahre in Anspruch genommen) wurde T. in Begleitung von 3 Ober- und 2 Unterofficieren in der Nacht vom 29. auf den 30. August 1748 endlich in einer Postkalesche auf die Festung Spielberg gebracht. Die Festungshaft dort war übrigens für T. eine äußerst milde. Die Kaiserin bewilligte ihm aus der Sequestrationskasse täglich einen Ducaten, er durfte sich einen Bedienten halten, auch von Feder und Tinte Gebrauch machen; es wurde ihm gestattet alle Sonn- und Feiertage die Messe zu hören und beim Festungscommandanten Oberstlieutenant Freiherrn v. Kottulinsky zu speisen. Als T. im September des folgenden Jahres erkrankte, ward er in ein besseres Zimmer übertragen, auch wurden ihm Doctoren, Chirurgen und ein Geistlicher zur Verfügung gestellt. Nur die Ueberführung vom Spielberg zu den Kapuzinern, sowie, im Falle seines Todes, die Beerdigung mit militärischen Ehren konnte ihm, trotz des diesbezüglichen Wunsches der Kaiserin, nicht bewilligt werden; ersteres wegen des in den Klöstern bestehenden Asylrechtes, letzteres weil T. durch kriegsrechtliches Urtheil aller seiner militärischen Chargen und Würden verlustig erklärt worden war. Als er kurz darauf, am 4. October 1749, an der Wassersucht starb, wurde er seiner letztwilligen Bestimmung gemäß in der Kapuzinergruft in Brünn beigesetzt, woselbst auch jeden Freitag eine Seelenmesse für ihn gelesen wird, zu welchem Zwecke er 4000 Gulden legirt hatte.
Am 5. October 1872 wurden Trenck’s Gebeine auf Veranlassung seines Großneffen, des k. k. Majors a. D. Heinrich Freiherrn v. d. Trenck, in einen [568] neuen Metallsarg umgelegt, dessen Deckel das Trenck’sche Wappen mit einer Widmungsinschrift ziert.