ADB:Tratziger, Adam
Johann Albrecht und Heinrich von Mecklenburg und Gesandten der Städte Hamburg, Lübeck und Lüneburg über eine Reform der Hochschule beriethen, und übertrug ihm später die Führung des Stadtsyndicats. Aus dieser Zeit sind drei juristische Disputationen und eine von ihm im Namen der juristischen Facultät geschriebene Abhandlung: „Proneptem neque ex testamento neque ab intestato proavo succedere posse“ erhalten. Privatverhältnisse, wie seine schon vor dem 30. April 1553 vollzogene Verlobung mit Gertrud, Tochter des Hamburger Bürgers Jürgen van Zeven (durch ihre Mutter Ilsebe aus der hamburgischen Familie v. Mere stammend) und eine im J. 1553 in einem Processe seiner künftigen Verwandten um das Gut Wandsbeck unternommene Reise, führten T. nach Hamburg. Schon Michaelis 1553 ward er zweiter Syndicus neben Dr. Johann Straub oder Strubb, 1554 auf Lebenszeit angestellt und 1555, Ehren halber gebührenfrei, Bürger. Seine Thätigkeit in dem neuen Amte war eine ungemein vielseitige, namentlich seitdem er nach dem Abgange des Dr. Straub nach Lübeck 1555 Ostern ältester Syndicus geworden war. Hier seien nur die wichtigsten Missionen hervorgehoben.
Tratziger: Adam T., aus dem ehrbaren, seit dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts in Nürnberg nachweisbaren Geschlechte der Schmid Trotzieher, wurde dort um das Jahr 1523 geboren als Sohn des Konrad Trotzieher und der Helene, Tochter des Nürnberger Rechtsgelehrten Dr. Johann Letscher. Der Vater, dessen Stand wir nicht kennen, verließ später Nürnberg und hielt sich 1542 in Leipzig und Zwickau, 1546 und wohl auch später in Berlin auf, woher dann wohl die irrige Angabe stammt, daß T. ein Berliner gewesen sei. Nach dem Rathe des Vaters und dem Vorbilde des Großvaters wählte der Sohn zum Lebensberuf die Rechtswissenschaft. October 1540 finden wir ihn in Leipzig, wahrscheinlich schon damals, sicher seit 1542 im Genusse eines Nürnberger Stipendiums. Am 19. April 1543 oder 1544 wurde er Baccalaureus beider Rechte. In letztgenanntem Jahre scheint er das Stipendium von neuem erhalten zu haben. Jedenfalls erbat und erlangte er vom Nürnberger Rathe gegen das Versprechen, sich ferner zu der Stadt Diensten bereit zu halten, die Erlaubniß auf zwei Jahre eine Lectur in Frankfurt a. O. anzunehmen. Hier las er denn über römisches Recht und wurde im September 1546 nach einer Disputation über 101 Thesen zum Doctor beider Rechte promovirt. Schon im December desselben Jahres folgte er, nachdem er seiner Verpflichtung gemäß sich von neuem zu Diensten des Nürnberger Raths erboten hatte, aber seiner Bitte entsprechend freigegeben worden war, einem Ruf des Rostocker Raths an die dortige Universität als Professor. Rector war er hier ein Jahr lang vom 10. October 1547 ab; 1549 las er über die Decretalen. Im J. 1551 ernannte ihn der Rath zu einem seiner Commissare, welche mit Räthen der HerzögeDurch Vergleich vom 26. Mai 1554 beendete er die Fehde zwischen der Stadt und Herzog Heinrich dem Jüngeren von Braunschweig, der gegen eine Zahlung von 12 000 Thalern das besetzte Bergedorf wieder frei gab. T. war sodann einer der Deputirten, die von dem Amte im Namen Hamburgs wieder Besitz ergriffen, und übergab dasselbe dem neuen Amtmann. In demselben [502] Jahre finden wir ihn in Segeberg in den wichtigen Verhandlungen mit holsteinischen Räthen über die Oberherrlichkeitsansprüche Holsteins, deren spätere Fortführung in Hamburg wahrscheinlich ihm auch übertragen wurde. Vermuthlich in der Frage der Elbhoheit berieth T. neben anderen hamburgischen Gesandten 1555 auf dem Zollenspiker mit dem fürstlich lüneburgischen Statthalter. Mit denselben Abgeordneten begab er sich sodann nach Cölln zur Verhandlung mit dem Kurfürsten Joachim über die von Hamburg beanspruchte Stapelgerechtigkeit. 1556 ferner war er zugegen auf dem von Ferdinand I. in Frankfurt a. M. versammelten Tage aller Elbuferstaaten, auf welchem über die Elbschiffahrt und die Elbzölle berathen wurde. In hansischen Angelegenheiten vertrat er die Stadt wiederholt auf den Tagen der wendischen Städte und den allgemeinen Hansetagen. Als Anwalt der Stadt in ihrem Processe mit dem Domcapitel erwirkte er 1555 am kaiserlichen Hofe zu Brüssel die Einsetzung einer Commission auf den Herzog Franz Otto von Lüneburg und den Bischof von Osnabrück und verhandelte wiederholt mit den Commissaren, sowie am kaiserlichen Hofe.
Anfang 1558 verließ T. Hamburg und trat als Kanzler in die Dienste des Herzogs Adolf von Holstein. Vielleicht bestimmten ihn dazu seine später zu erwähnenden Familienverhältnisse, vielleicht schien ihm auch die neue Stellung glänzender. Bald nach dem Wechsel und wohl infolge desselben wurde der Kanzler in Hamburg verdächtigt, was ihn veranlaßte, am 6. April 1558 dem Rathe das Bürgerrecht aufzukündigen und einen Revers von 1554 über seine Verpflichtung zu lebenslänglicher Thätigkeit im Dienste der Stadt zurückzuverlangen. Zunächst war er für seinen neuen Herrn thätig bei der Unterwerfung Ditmarschens. Schon seit 1557 hatte er mit ihm im Geheimen darüber correspondirt und einen Rathschlag in der Frage abgegeben. Während des Krieges (Mai-Juni 1559) besorgte er die Geldgeschäfte bei den Truppen. Gleichzeitig führte er die erfolglos gebliebenen Verhandlungen über eine Heirath Herzogs Adolf mit Clara, der Tochter Heinrich’s d. J. von Braunschweig, dann mit Elisabeth von England. In letzterer Angelegenheit ging er zweimal – Herbst 1559 und Frühjahr 1560 – nach London.
Daneben beschäftigten ihn die vom Herzog Adolf nicht ohne Gewaltsamkeiten durchgeführte Säcularisation des Bisthums Schleswig und die Hoheitsstreitigkeiten zwischen Holstein und Hamburg. Auf dem Reichstage zu Speier 1570 erlangte er vom Kaiser, dem er auf Erfordern einen Bericht über die Verhältnisse der Herzogthümer hatte vorlegen müssen, für die Herzöge von Holstein eine Expectanz auf Oldenburg und Delmenhorst, und setzte es durch, daß im Reichsabschiede sein Name unmittelbar nach dem Gesandten des Herzogs von Lauenburg folgte. Die beiden Odenseer Recesse von 1569 und 1579 über das Lehnsverhältniß Schleswigs zu Dänemark sind unter seiner Mitwirkung entstanden. Durch Vergleich vom 25. August 1578 beendete er die Differenzen über die Hoheitsrechte des Klosters Uetersen. 1581 verhandelte er mit den dänischen Commissaren über den Nachlaß Johann’s des Aelteren, 1582 endlich nahm er im Namen seines Herrn die Huldigung der Nordfriesen entgegen und regelte Grenzstreitigkeiten mit Hamburg. Neben diesen wichtigsten politischen Missionen finden wir T. wiederholt auf den niedersächsischen Kreistagen und den Rechtstagen der Herzogthümer, sowie beschäftigt mit juristischen Arbeiten, namentlich der Bearbeitung des ditmarsischen und eiderstädtischen Landrechts und der schleswig-holsteinschen Landgerichtsordnung.
Schon vor November 1564 hat sich T. unter Bedingungen, die wir nicht genauer kennen, als Rath dem Herzog Franz von Lauenburg zu ausschließlichem Dienste verpflichtet. Dennoch hat er nicht aufgehört, die Geschäfte Fremder zu [503] betreiben, namentlich nicht diejenigen Adolf’s von Holstein, wie er denn auch fortfuhr, sich in seinen Briefen als holsteinischen Kanzler zu unterzeichnen, seiner Angabe nach, weil ihm die bei Antritt seines Dienstes eröffnete Aussicht auf gewisse Güter in Lauenburg sich nicht verwirklicht habe. Für den Herzog Franz führte er Processe am Reichskammergericht und verhandelte für die Postulirung des Prinzen Heinrich an das Erzstift Bremen 1567 sowie wegen der herzoglichen Lehnsuchung. Später scheint sich das Verhältniß, wohl wegen gegenseitiger Unzufriedenheit, ganz gelöst zu haben. Wenigstend begegnet uns T. zwar noch in lauenburgischen Angelegenheiten, aber nicht mehr in lauenburgischen Diensten: so 1574 als subdelegirter kaiserlicher Commissar in den lauenburgischen Thronstreitigkeiten und im folgenden Jahre als Gesandter Adolf’s von Holstein in den Verhandlungen über die Abtretung des Amtes Steinhorst an Holstein als Entschädigung für die von Adolf gegen die Söhne Franz I. geleistete Hülfe.
Dieser hier flüchtig geschilderten wichtigen und reichen Thätigkeit fehlte es auch nicht an materiellem Gewinn. In Hamburg besaß T. ein Haus an der Ecke der Brandstwiete und kl. Reichenstraße und den dem Domcapitel gehörenden Scholasterhof vor dem Dammthore, um dessen Besitz es mit dem Capitel zu einem Processe mit unbekanntem Ausgange kam, endlich seit 1575 eine Präbende. Am 22. Januar 1557 wurde er sodann von Herzog Adolf mit Schloß und Gut Wandsbeck belehnt, das er 1564 an Heinrich Ranzau verkaufte. In Schleswig errichtete er sich auf theils geschenktem, theils gekauftem Grund eine prächtige Wohnung aus den Steinen einer gleichfalls gekauften, leerstehenden Kirche. Der Herzog Franz belehnte ihn 12. November 1564 mit dem Gute Kropelshagen und der Aumühle am Sachsenwalde. Auch auf das Gut Schönberg scheint er Ansprüche erhalten zu haben, da 1591 sein Sohn Friedrich gegen Lauenburg auf Lehnssuccession in dasselbe klagt.
Tratziger’s Ehe war keine glückliche. Seine Frau wird als streitsüchtig geschildert, und dazu kamen Differenzen mit deren Verwandten. Aber auch sein Charakter erscheint nicht im günstigsten Lichte. Neben seinen bedeutenden Fähigkeiten, seiner rastlosen Thätigkeit werden nur zu oft Klagen laut über sein Verhalten: so schon in Rostock und bei seinem Fortgange aus Hamburg. Auf dem Speierer Reichstage sollte er instructionswidrig statt einer Gesammtbelehnung nur die Expectanz gefordert haben, von lauenburgischer Seite beschuldigte man ihn nachlässiger Führung der reichskammergerichtlichen Processe und eigennützigen und hinterlistigen Verhaltens bei den Verhandlungen über die Abtretung von Steinhorst. Bekannt sind endlich die in den Kreisen der betheiligten Domcapitel über ihn umlaufenden Reden. Die Berechtigung der meisten Vorwürfe müssen wir dahingestellt sein lassen. Unvereinbar aber mit der gegen den Hamburger Rath eingegangenen Verpflichtung, keine Sachen Fremder zu führen sunder der stadt ungelimp und nhadeil, ist seine Ertheilung geheimer Rathschläge zur Unterwerfung Ditmarschens, die eben nach seinen Ausführungen keineswegs im hamburgischen Interesse lag.
Am 17. October 1584 starb er infolge eines Unglücksfalls auf einer Reise von Hamburg nach Gottorp. Er hinterließ den schon erwähnten Sohn Friedrich (dessen Sohn Adam gab 1664 in Stade eine Series der Hamburgischen Rathsmitglieder heraus) und eine an Klaus Wolders verheirathete Tochter. Außer zahlreichen, theilweise schon angeführten amtlichen Arbeiten schrieb er 1583 eine lateinische Topographie der Stadt Schleswig und bereitete eine Geschichte der Herzogthümer vor. Daß er dagegen eine Darstellung der Unterwerfung Ditmarschens verfaßt habe, wie man behauptet hat, findet sich nirgends bezeugt und ist nach seinem Schreiben an Heinrich Ranzau vom 2. November 1571 sehr unwahrscheinlich. Jedenfalls rührt schwerlich von ihm her die anonym über diesen Gegenstand [504] 1569 zu Straßburg erschienene Wahrhafftige – Verzeichniß, da sie einen Gegensatz gegen den Herzog Adolf durchblicken läßt, und der Verfasser den Nortorfer Vertrag vom 29. April 1559 ungenau wiedergibt, den T. nach Michelsen, Ditm. Urk.-Buch S. 217, genau kennen mußte. Auch den Bericht des Augenzeugen vom 5. Juli 1559 wird er nicht geschrieben haben. Aus der Hamburger Zeit stammt ein 1557 abgefaßter „Bericht“, daß Hamburg älter als Stade und die fünf wendischen Städte sei, ferner das am 29. December desselben Jahres vollendete Hauptwerk, die Hamburgische Chronik. Sie behandelt die Geschichte der Stadt von Karl dem Großen (da von dem Zeitpunkte an zuverlässige Quellen einsetzen) bis zum Jahre 1555, ist also augenscheinlich wegen der Uebersiedlung nach Holstein nicht zu dem beabsichtigten Abschlusse gekommen. Quellen sind vornehmlich die Werke des Albert Krantz, die Chroniken Korner’s und Detmar’s und handschriftliche Hamburger Chroniken, daneben in steigender Anzahl Urkunden und Acten des Hamburger Archivs. Das Werk zerfällt in vier Theile mit drei Einleitungen über die Geschichte der Sachsen bis zu Karl dem Großen, über den Namen Hamburgs und über die bei Ptolemäus genannte Stadt Treva. Am jeweiligen Ende der drei ersten Abschnitte finden sich Stammtafeln. Die Sprache ist hochdeutsch, die Darstellung klar und anziehend. In diesem Werke liegt uns der erste, mit nicht gewöhnlicher Begabung und mit dem Verständnisse eines Staatsmannes unternommene Versuch einer zusammenhängenden, auf solider Grundlage beruhenden Darstellung der hamburgischen Geschichte vor. Schon deswegen hat die Chronik bleibende Bedeutung. Ihr Werth wird dadurch aber noch erheblich gesteigert, daß sie einen Auszug aus vielen, jetzt nicht mehr vorhandenen Documenten bietet. In richtiger Würdigung dieses ihres Werthes wurde sie in zahlreichen Handschriften verbreitet und vielfach mit Fortsetzungen versehen. Die erste kritische Ausgabe auf Grund einer von T. selbst durchgesehenen Lüneburger Handschrift besorgte Lappenberg.
Erwähnt seien schließlich noch zwei, nach 1558 verfaßte, handschriftlich auf dem Hamburger Archive befindliche Aufsätze Tratziger’s von geschichtlichem Inhalte: 1) „Beschreibung woher die Stadt Hamburg ihren Namen erhalten. Dann auch wann das Ertz Stifft zu Hamburg sich angefangen, geendiget und wieviel Ertz Bischöfe in derselben residiret haben“; 2) „Beschreibung derer Auffrühre, so in einigen Städten Deutschlands sich begeben und zugetragen“.
- (Wilckens), Leben Dr. Adami Thracigeri. Hamburg 1722. – Moller, Cimbria literata II. – Westphalen, Monumenta inedita 1739. – Lappenberg, Ausgabe der Chronik mit Einleitung, 1865. – Wegele, Gesch. der Historiographie. – Hamburger Schriftstellerlexikon VII. – Zeitschr. d. Ges. f. Gesch. von Schlesw.-Holst.-Lauenburg XVII, XIX, XXI. – Jahrbücher f. d. Ldeskde. v. Schlesw.-Holstein II, X. – Zeitschr. d. Ver. f. Hamb. Gesch. III, VIII. – Mitth. d. Ver. f. Hbg. Gesch. I, III, V, X, XI. – Hans. Geschichtsblätter 1892. – Archiv d. Ver. f. Gesch. v. Lauenbg. II, III. – Kämmereirechnungen d. Stadt Hamburg VI, 1550 ff. – Hofmeister, Matrikel von Rostock II. – Schirrmacher, Joh. Albr. v. Mecklenburg, 1885. – Chalybaeus, Gesch. Ditmarschens, 1888. – Michelsen, Schleswig-Holsteinische Kirch.-Gesch. III, 1877. – P. v. Kobbe, Gesch. des Hzthms. Lauenburg II, III 1836. – Die Nachrichten über Tratziger’s Jugendzeit bis zur Uebersiedelung nach Rostock rühren zum großen Theile her von gütiger Mittheilung des Herrn Dr. Petz, kgl. Kreisarchivars in Nürnberg.