ADB:Thoming, Jakob
Stintzing 1518, nach den auf dem Grabsteine enthaltenen Angaben am 1. Mai 1524; † am 15. August 1576 zu Leipzig. Th., nach vollendeten Rechtsstudien am 6. Mai 1554 mit fünf anderen Juristen zum Doctor jur. promovirt, wurde 1558 Rathsherr und Proconsul der Stadt Leipzig, zugleich Beisitzer des Schöppenstuhles. Damals war im Rathe wie Schöppenstuhle zwischen den Doctoren und ungelehrten Beisitzern ein heftiger Kampf um die Herrschaft entbrannt. An der Spitze der Doctoren stand Th., an der Spitze der Laienschöffen Bürgermeister Hieronymus Reuscher, welchem 1574 die Verdrängung der Doctoren gelang. Nach dem Ableben von Modestinus Pistoris (1565) erhielt Th. das Viceordinariat, und stieg nach dem Tode Ulrich Mordeisen’s (6. Juni 1574) zum Ordinarius empor, welche Würde er zwei Jahre bekleidete, da er schon 1576 in einem Alter von 52 Jahren, 3 Monaten und 14 Tagen vom Tode ereilt wurde.
Thoming: Jakob Th. (Thomingus), sächsischer Rechtsgelehrter, geboren zu Schwerin, nachAls Docent verfolgte Th. eine praktische Richtung, welcher er auch in seinem Werke „Modus et ratio discendae jurisprudentiae“ (Reusner, Cynosura 1588, I, 131–158) Ausdruck verlieh, indem er dort empfiehlt, nach Erwerbung allgemeiner Rechtskenntnisse sich einem praktischen Rechtskundigen anzuschließen, und auf diese Weise mit theoretischer Fortbildung die praktische Einführung zu verbinden. Thomings praktische Richtung gab Anlaß, daß er an der Revision des kursächsischen Civilrechtes hervorragenden Antheil erhielt. … Die wiederkehrenden Beschwerden über Verwirrung des Rechtszustandes in Sachsen veranlaßten den Kurfürsten August gegen Ende der 60er Jahre des 16. Jahrhunderts von den Rechtsfacultäten zu Leipzig und Wittenberg Gutachten zu fordern. Verfasser des Leipziger Gutachtens ist unser Th., welcher auch zur gemeinsamen Berathung dieser Gutachten, den 1571 nach Leipzig und 1572 nach Meißen berufenen Conventen anwohnte. Die Ergebnisse dieser Berathungen sind erhalten in den dreibändigen, sogenannten: „Consultationes Constitutionum Saxonicarum“, deren erster Band 1599 in Folio zu Frankfurt a. M., deren zweiter 1600 gleichfalls in Folio zu Mainz, und mit verändertem Titel Ursellis (?) 1601 (Editio secunda Frankf. 1608. fol.), und deren dritter Band auch zu Frankfurt in fol. 1606 erschien. In den beiden ersten Bänden finden sich unter anderem die „Casus Thomingi“ (Gutachten und Entscheidungen Thoming’s), indeß der [113] letzte Band den schon früher gedruckten Quästionensammlungen von acht Juristen entnommen ist, und Thoming’s „Decisiones quaestionum illustr.“ enthält. Diese Decisionen hatten nach des Vaters Tod die beiden Söhne, Jakob und Nikolaus, 1579 in 4° herausgegeben, während dessen Eidam Straßburger 1606 in Leipzig eine neue, vermehrte Auflage in 4° veranstaltete; eine Folio-Ausgabe verließ 1608 in Frankfurt a. M. die Presse. Eine neue Bearbeitung des ganzen Consultationenwerkes unternahm in fünf Büchern der Frankfurter Syndikus Peter Frider, Francof. ad Moen. 1616. fol. – Von kleineren Arbeiten erwähnen wir das über die Statuten der Stadt Breslau mit dem ihr zukommenden jus statuendi erstattete Gutachten.
Th. starb, wie bereits erwähnt, am 15. August 1576, in den besten Mannesjahren, da er ein Alter von nur 52 Jahren, 3 Monaten und 14 Tagen erreichte. Die überlebende Wittwe Marie und die Kinder errichteten dem Dahingeschiedenen auf dem alten Gottesacker zu Leipzig ein Denkmal, dessen Inschrift in Kürze seine Verdienste hervorhebt. Ihm zur Seite liegt Thoming’s 1577 verstorbene Tochter Marie.
- Stepner, Inscriptiones Lipsienses. Lps. 1675. – R. Stintzing, Gesch. d. deutschen Rechtswissenschaft I, 128. 145. 528 u. f., 552 u. ff.